Kein Grund zur Sorge - Die Sportversicherung im Landessportbund Thüringen

Richtigstellung: Kinder sind im Vereinssport abgesichert, inklusive Unfallversicherung in Fahrzeugen auf dem Weg von und zu Sportstätten sowie bei der Teilnahme am Probetraining - also weitaus umfassender als in einem Artikel in der Thüringer Allgemeine vom 11. Oktober 2018 dargestellt!

Viele Unfälle passieren Sportlern nicht direkt bei der Ausübung ihres Sports, sondern das Risiko beginnt bereits auf dem Weg zum Training und Wettkampf und endet nicht vor der Heimreise. Daher greift die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen und deren Versicherungsschutz sehr weit. Versichert sind alle Mitglieder des LSB, seiner Sportvereine, Sportfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Anschlussorganisationen – dies betrifft komplett den Bereich Personenschäden. Nur bei Sachschäden gibt es Einschränkungen. 

Denn anders, als in einem Artikel in der Thüringer Allgemeine vom 11. Oktober 2018  dargestellt, sind auch Personenschäden von Sportvereinsmitgliedern auf dem Weg zu oder von Training und Wettkampf über die Sportversicherung abgesichert. Das trifft zudem auf passive Vereinsmitglieder zu, etwa auf dem Weg zur Mitgliederversammlung. Versichert ist in der Unfallversicherung der direkte Weg zu und von satzungsgemäßen Veranstaltungen oder Tätigkeiten. Verlängert sich der Weg bei dem mitversicherten Fahrdienst aufgrund der Mitbeförderung von weiteren Vereinsmitgliedern zu der gleichen Spielstätte ist diese Wegverlängerung ebenfalls mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, Schule oder Arbeitsstätte und endet bei der Rückkehr mit deren Betreten. „Dazu zählt natürlich auch der Transport von Kindern im Auto zu einem Punktspiel bei einem anderen Verein“, klärt Rolf Beilschmidt auf. „Das Wegerisiko ist eindeutig Vertragsbestandteil des Sportversicherungsvertrages“, hofft der LSB-Hauptgeschäftsführer entstandene Missverständnisse aufzuklären. Versichert sind zudem die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebenden Erziehungsberechtigten, auch als Nichtvereinsmitglieder, jedoch ausschließlich im Rahmen des Fahrdienstes auf dem Weg zu oder von der Spielstätte bei offiziell angemeldeten Auswärtsspielen ihrer Kinder.

Außerdem greift die Sportversicherung auch bei Meisterschaften und Turnieren, die nicht der eigene Verein organisiert hat – unabhängig von der Entfernung. Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise Unfälle in der ganzen Welt.

Anders sieht es bei Schäden an privaten Pkw aufgrund von Unfällen auf diesen Wegen aus. Solche Kaskoschäden gehen in der Regel zu Lasten des Halters, es sei denn der Verein hat eine zusätzliche Pkw-Zusatzversicherung abgeschlossen. Diese haben bereits etwa 500 der 3.394 Sportvereine und 46 Sportfachverbänden im Landessportbund. Beilschmidt empfiehlt  daher den Sportvereinen, die Zusatzversicherung im Interesse ihrer Mitglieder abzuschließen.

Nicht richtig ist, dass die Sportversicherung eine Krankenversicherung umfasse: Die Kosten im Krankheitsfall werden grundsätzlich immer von der jeweiligen Krankenversicherung übernommen. In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht.

Eine Besonderheit gilt für die Vereine des Landessportbundes Thüringen, was die Personenversicherung bei Probetrainings anbetrifft: Anders als in dem Artikel geschrieben, gilt Versicherungsschutz auch bei diesen, und zwar kostenlos einen Monat lang. Unabhängig davon, wie oft die Person in dieser Zeit ein Probetraining absolviert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung vorgesehenen Sportstätte bzw. Räumlichkeit. Kein Versicherungsschutz besteht im Probetraining für optische Todesfälle. Die Schadenanzeige sieht Meldungen für Probetraining vor.

Weitere Informationen, den Sportversicherungsvertrag als Download und Ansprechpartner hier.

Foto: fotolia


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