Datenschutz: Vereine werden entlastet

Bundesrat beschließt Änderungen beim Datenschutzbeauftragten

Der Bundestag hat die bisherigen Vorgaben gelockert. Erst ab 20 statt bisher zehn Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ist künftig ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Ein Grund ist der Bürokratieabbau.

Damit dürften viele Thüringer Sportvereine keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestimmen müssen. Doch auch wenn sie dann keine Person mehr benennen müssen der die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernimmt, den Datenschutz müssen sie weiter einhalten. Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten. 

Die Änderungen zum Datenschutz hatte der Bundesrat am 20. September beschlossen. Dazu gehört die Bestimmung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten.

Foto: Adobe Stock


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