Sportversicherungsvertrag erweitert - digitale Angebote beinhaltet

Der Sportversicherungsvertrag versichert Sportvereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Wie sieht es aus, wenn der Sportbetrieb derzeit behördlich ausgesetzt ist? Gute Info: Alle Mitglieder sind weiterhin unfallversichert.

So konnte das Servicebüro Sportversicherung, Büchner Barella, für die Dauer von Corona für den Sportversicherungsvertrag zwischen dem Landessportbund Thüringen und der Generali Deutschland Versicherung AG folgendes vereinbaren: 

Die Sportversicherung unterstützt die Sportler auch in den Zeiten, in dem der Vereinssport in diesem besonderen Maße ruht. Der Unfall-Versicherungsschutz besteht bis auf weiteres für jede individuelle Einzelunternehmung, dieser gilt also auch für ein Einzeltraining das dem Vereinsmitglied zur Ausübung seiner vereinssportlichen Betätigung (Sportart) bzw. der Aufrechterhaltung der für seine Sportart erforderlichen Fitness dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses Einzeltraining vom Verein geplant und organisiert ist oder ob das Training der Vorbereitung auf einen Wettkampf dient. Diese Regelung umfasst auch Trainingsmaßnahmen im häuslichen Bereich der Vereinsmitglieder, z.B. am Heimtrainer oder während der Teilnahme an Online-Sportkursen der Vereine! Auch diese Info ist ein wichtiges Argument, weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.  

Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt solange, bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb wieder zulassen. Mit dieser Entscheidung trägt auch die Sportversicherung zum Zusammenhalt bei.

Ansprechpartner

Gute Nachricht: Vereinsmitglieder sind weiterhin unfallversichert - auch bei digitalen Workouts!


Unsere Partner