Sportversicherung bietet auch im Jahr 2023 Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine

Der Sportversicherer des Landessportbundes Thüringen, die Generali Deutschland AG, hat informiert, dass der umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz der Sportversicherung für Flüchtlinge aus der Ukraine als Nichtvereinsmitglieder während ihrer Teilnahme am Vereinssport um ein weiteres Jahr verlängert ist. Der LSB freut sich sehr, dass diese Regelung für die Vereine weiterhin kostenlos ist und auf das gesamte Jahr 2023 erweitert wurde.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung:

"Versicherungsschutz besteht für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als Nichtvereinsmitglied während der aktiven Teilnahme am Vereinssport eines, im Landessportbund Thüringen e.V. organisierten Vereines, Sportfachverbandes, Kreis- und Stadtsportbundes sowie Anschlussorganisationen (zusammenfassend Vereine genannt). Hat der Verein bereits eine anderweitige Nichtmitglieder-Versicherung abgeschlossen oder die Flüchtlinge offiziell als Mitglied gemeldet, so geht der anderweitige Versicherungsschutz vor."

In diesem Rahmen besteht Versicherungsschutz für:

  • Zuschauende bei Vereinsveranstaltungen
  • Teilnehmende an allen sport- und integrationsbezogenen Veranstaltungen (auch im Programm „Integration durch Sport")
  • Helfende bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. Bau/Unterhalt/Pflege) im Verein
  • vom Vorstand eines Mitgliedsvereines mit Aufgaben bestellte Person für satzungsgemäße Tätigkeiten

Ausgenommen ist das Wegerisiko zwischen der Wohnung und den Veranstaltungen bzw. Vereinstätigkeiten. Ansonsten gelten die Vereinbarungen und Versicherungsleistungen der Unfall- und Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos und gilt für das gesamte Jahr 2023.   

Kontaktdaten notieren

Viele Vereine bieten insbesondere Flüchtlingskindern die Teilnahme am Sport im Verein an. Da es sich hier um Minderjährige handelt, hat der Verein bzw. sein Beauftragter (Abteilungsleiter/Übungsleiter) die Aufsichtspflicht über die Kinder war zunehmen und zwar während der Dauer des Trainings. Der Verein sollte nicht nur den Namen des Kindes kennen, sondern Kontaktdaten der Eltern oder der das Kind betreuenden Person, ggf. des Jugendamtes aufnehmen, um im Einzelfall handeln zu können. Zumindest eine Telefonnummer von einer betreuenden Person sollte der Verein anfordern, auch wenn das Kind zum Training gebracht und wieder abgeholt wird.

Kontakt im LSB Thüringen:

Andre Izmajlov
Projektmitarbeiter im Bundesprogramm "Integration durch Sport"
Tel: 0361 34054-68
E-Mail: a.izmajlov@lsb-thueringen.de

Foto: Adobe Stock


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