Achtung Sportvereine: Bestandserhebung 2023 und Antrag Vereinsförderung bis 31. Januar einreichen

Es ist wieder soweit - die jährliche Mitgliedermeldung der Thüringer Sportvereine steht an. Gemäß §13 (4) der LSB-Satzung sind alle Vereine dazu verpflichtet, zum jeweils festgelegten Stichtag (1. Januar 2023) die Mitgliederbestandserhebung entsprechend der Vorgabe und nach bundeseinheitlichen Kriterien bis spätestens zum 31. Januar des Jahres zu melden. Die zu erfassenden Daten sind erforderlich für die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sportversicherung, Beitragsberechnungen sowie etwa für die Berechnung der Vereinsförderung. 

Daher sind alle aktuell 3.286 Vereine aufgerufen, ihre Vereins-und Mitgliederdaten zu prüfen, insbesondere ihre neuen Mitgliederzahlen zu melden und den Online-Antrag für die Vereinsförderung 2023 zu stellen. Um das Verbandsportal www.unser-sportverein.net, die Erfassung der Daten erfolgt ausschließlich online, zu nutzen, benötigen Vereine die erforderlichen Benutzerdaten (Benutzername und Kennwort). Ist das Kennwort nicht mehr bekannt, einfach auf der Startseite der Homepage unter „Kennwort vergessen“ den Anweisungen folgen und die vom Verein hinterlegte Vereinsmailadresse erhält ein neues Kennwort zugesandt. Nach dem erfolgreichen Login befinden sich auf der Startseite des Verbandsportals auf der rechten Seite Checklisten zur Bestandserhebung und Vereinsförderung, die das jeweilige Verfahren beschreiben.

Weitere Auskünfte und Hilfeleistungen erteilen die Vereinsberater*innen der regional zuständigen Kreis-und Stadtsportbünde sowie der Landessportbund Thüringen mit seinen Mitarbeitenden, aufgelistet unter:

www.thueringen-sport.de/service/bestandserhebung-2023

Wie viele Thüringer Sportvereine gibt es im Jahr 2023? Im Bild: Alexander Kessler vom Erfurter Hockeyclub. Foto: Sascha Fromm


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