Schulung für Schatzmeister am 21. November: Pflichten im Rahmen der Gemeinnützigkeit

Was gilt aktuell, welche Frist ist einzuhalten, welche Unterlagen sind wichtig? Der Landessportbund möchte mit einer großen Fortbildung am 21. November im Erfurter Sportgymnasium gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium und der Kanzlei Steuerberatung Sachse alle Schatzmeister*innen sowie Finanz-Verantwortliche*n der Sportvereine über „Pflichten im Rahmen der Gemeinnützigkeit“ informieren. Sportvereine befinden sich, sofern sie öffentliche Förderungen über die Kommune, den Kreis oder das Land bzw. den Landessportbund Thüringen erhalten, in einem komplizierten Spannungsfeld. Auf der einen Seite die Anforderungen, die aus dem Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht resultieren, auf der anderen Seite die sehr komplexen haushaltsrechtlichen Erfordernisse. Beide Seiten werden entgegen mancher Darstellungen von immer weiterführender Komplexität und Kompliziertheit aber auch immer professionelleren Prüfungshandlungen gekennzeichnet. Diese Situation verlangt den zumeist ehrenamtlich geführten Strukturen des Thüringer Sports viel Arbeit und Engagement ab. Die Teilnahme ist kostenfrei und wird mit fünf Lehreinheiten zur Lizenzverlängerung Vereinsmanager C/B anerkannt.

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