Sportversicherung bietet auch im Jahr 2024 Schutz für Flüchtlinge

Der Sportversicherer des Landessportbundes Thüringen, die Generali Deutschland AG, hat informiert, dass der umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz der Sportversicherung für Flüchtlinge als Nichtvereinsmitglieder während ihrer Teilnahme am Vereinssport über das Jahr 2023 hinaus verlängert ist. Der LSB freut sich sehr, dass diese Regelung für die Vereine weiterhin kostenlos ist.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung:

"Versicherungsschutz besteht für Geflüchtete als Nichtvereinsmitglied während der aktiven Teilnahme am Vereinssport eines, im Landessportbund Thüringen e.V. organisierten Vereines, Sportfachverbandes, Kreis- und Stadtsportbundes sowie Anschlussorganisationen (zusammenfassend Vereine genannt). Hat der Verein bereits eine anderweitige Nichtmitglieder-Versicherung abgeschlossen oder die Flüchtlinge offiziell als Mitglied gemeldet, so geht der anderweitige Versicherungsschutz vor."

In diesem Rahmen besteht Versicherungsschutz für:

  • Zuschauende bei Vereinsveranstaltungen
  • Teilnehmende an allen sport- und integrationsbezogenen Veranstaltungen (auch im Programm „Integration durch Sport")
  • Helfende bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. Bau/Unterhalt/Pflege) im Verein
  • vom Vorstand eines Mitgliedsvereines mit Aufgaben bestellte Person für satzungsgemäße Tätigkeiten

Ausgenommen ist das Wegerisiko zwischen der Wohnung und den Veranstaltungen bzw. Vereinstätigkeiten. Ansonsten gelten die Vereinbarungen und Versicherungsleistungen der Unfall- und Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos.

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