LSB und Feuerwehr-Verband begrüßen Annäherung zur Aufnahme des Ehrenamtes in Thüringer Verfassung

Seit 2019 fordert der Landessportbund Thüringen in einer gemeinsamen Initiative mit dem Thüringer Feuerwehrverband die Aufnahme von Schutz und Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in die Thüringer Verfassung. Zahlreiche Vorschläge der verschiedenen Parteien wurden seit dem im Verfassungsausschuss in einem Anhörungsverfahren diskutiert. Eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden. Nun scheint im Rahmen des 10. Thüringer Sozialgipfels am 19. März Bewegung in die Debatte gekommen zu sein. Der Landessportbund und der Thüringer Feuerwehr-Verband begrüßen die Annäherung der Fraktionen in diesem Thema.

„In der heutigen Zeit, in der das Eintreten für Menschenrechte, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wichtiger denn je scheint, wäre die Aufnahme der Förderung und des Schutzes des Ehrenamtes ein starkes Zeichen. Das Vertrauen in unsere Demokratie würde wieder gestärkt. Wie auf die Ehrenamtlichen stets Verlass ist, appellieren wir nun an die Verlässlichkeit der Landespolitik, gerade wenn es um die Verteidigung unserer demokratischen Grundwerte geht“, erklärt LSB-Präsident Prof. Dr. Stefan Hügel.

„Das Ehrenamt ist ein Grundpfeiler der demokratischen Kultur, das genau jetzt das wichtige Signal der Wertschätzung und Anerkennung braucht“, fordert Karsten Utterodt, Vorsitzender des Thüringer Feuerwehr-Verbandes und ergänzt: „Wir müssen die demokratischen Kräfte im Freistaat bündeln und die Entscheidung zur Aufnahme des Ehrenamtes in die Thüringer Verfassung noch vor der Landtagswahl 2024 treffen.“

Mit der Verankerung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung erfährt dessen Schutz und Förderung eine rechtlich verbindliche Handlungsverpflichtung für alle staatlichen Stellen, der Stellenwert im Rechtssystem erhöht sich. Doch nicht nur das. Eine Verankerung als Staatsziel in der Verfassung wirkt auch bewusstseinsbildend und kann Richtlinie - nicht nur für politisches Handeln - sein.

Landessportbund und Thüringer Feuerwehr-Verband vereinen gemeinsam rund 100.000 Thüringer Ehrenamtliche. Diese setzen sich freiwillig, mit einem enormen Einsatz und nicht selten unter Einsatz ihrer eigenen Sicherheit sowie unter Zurückstellung ihrer eigenen Bedürfnisse für das Gemeinwohl ein. Ihre vielfältigen Leistungen sind ein gewaltiges Sozialkapital und Triebfeder des gesellschaftlichen Zusammenlebens, gerade im ländlichen Raum. Landessportbund und Thüringer Feuerwehr-Verband knüpfen an die Verankerung in der Verfassung die Erwartung, dass alle zukünftigen Gesetzesvorhaben daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf das Ehrenamt haben. Nicht erst die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung hat gezeigt, dass es hier ein wachsameres Auge, eine „Ehrenamts-Brille“, braucht.

„Die Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten bekommen für ihre erbrachten Leistungen im Sport mit diesem Verfassungsrang höchste Beachtung und Anerkennung. Die Leistungen und Aufgaben des Thüringer Sports werden mit der Aufnahme des Themenkomplexes Ehrenamt in die Verfassung des Freistaats zusätzlich stabilisiert und in ihrem Wert und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft gestärkt“, so Prof. Hügel, der gleichzeitig konkrete Schritte zur Umsetzung besserer Rahmenbedingungen für das Ehrenamt erwartet, wie sie beispielsweise im Entwurf des Ehrenamtsgesetzes der CDU-Fraktion aufgeführt sind. Hierzu werden der LSB und der Thüringer Feuerwehr-Verband im Mai im Anhörungsverfahren des Thüringer Landtages Position beziehen.


Unsere Partner