Förderprogramm "Aktiv vor Ort" - Antragsstopp

Achtung: Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung können keine Anträge mehr gestellt werden. Nur knapp drei Wochen nach dem Start überschreitet das Antragsvolumen bereits um ein Vielfaches die zur Verfügung stehende Fördersumme in Höhe von 750.000 Euro. Diese Info veröffentlichte die Thüringer Ehrenamtsstiftung am 29. April!

Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ können ab sofort bis zum 31. Juli wieder Anträge gestellt werden. Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet. Die Fördermittel können unter Umständen auch vor Fristende ausgeschöpft sein. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr 750.000 Euro - bereitgestellt vom Freistaat Thüringen. Das Förderprogramm bietet vielfältige Hilfe bei der Realisierung von Vereinsaktivitäten, der Anerkennung des Ehrenamtes und der Digitalisierung des Vereinsalltags und richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (explizit genannt sind ländliche Sportvereine), aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus.

Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner. Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem, lokalem Bezug berücksichtigt werden. Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen

Die Förderung beträgt einmalig maximal 5.000,- Euro pro antragstellender Organisation.

Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative gestellt werden.

Gefördert werden:

  • Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
  • Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
  • Internet- & Telefonkosten 
  • Büromaterial und Portokosten
  • Kosten für Pflichtversicherungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Anteilige Kosten für Miete, Pacht und Betriebskosten mit Projektbezug
  • Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von 1.000,- € netto gefördert

Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden. Der Antrag ist postalisch einzureichen.

Zur Antragstellung

Foto: AdobeStock


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