LSB begrüßt Aufnahme der Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in die Thüringer Verfassung

Eine seit fünf Jahren verfolgte Zielstellung des Thüringer Sports ist endlich erreicht. Der Schutz und die Förderung des Ehrenamts wird als Staatsziel in der Thüringer Verfassung aufgenommen. Dafür machte der Landtag am 26. April mit einer Zweidrittel-Mehrheit den Weg frei. Seit 2019 hat der Landessportbund Thüringen in einer gemeinsamen Initiative mit dem Thüringer Feuerwehrverband die Aufnahme in die Verfassung gefordert. Zahlreiche Vorschläge der verschiedenen Parteien, vor allem zu weiteren Themen einer Verfassungsreform, wurden seitdem im Verfassungsausschuss in einem Anhörungsverfahren diskutiert. Eine Einigung konnte nun am heutigen Tag erzielt werden.

Mit der Verankerung des Ehrenamts als Staatsziel erfährt dessen Schutz und Förderung eine rechtlich verbindliche Handlungsverpflichtung für alle staatlichen Stellen, der Stellenwert im Rechtssystem erhöht sich. Doch nicht nur das. Eine Verankerung als Staatsziel in der Verfassung wirkt auch bewusstseinsbildend und kann Richtlinie - nicht nur für politisches Handeln - sein. Die Aufnahme ist daher eine wichtige Grundlage, um die Politik zur Schaffung von Strukturen zur Erleichterung und Unterstützung des Ehrenamtes wie etwa steuerliche Vergünstigungen und Entbürokratisierung zu verpflichten. Ein nächster Schritt wäre die Verabschiedung eines Ehrenamtsgesetz mit konkret formulierten Maßnahmen – ein Entwurf liegt vor. Auch in diesem Prozess bringt sich der LSB aktiv ein.

„Wir begrüßen die Entscheidung der Landespolitik und freuen uns, dass die fünf Jahre andauernde Zielstellung nun erreicht worden ist. In der heutigen Zeit, in der das Eintreten für Menschenrechte, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wichtiger denn je scheint, ist die Aufnahme der Förderung und des Schutzes des Ehrenamtes ein starkes Zeichen“, erklärt LSB-Präsident Prof. Dr. Stefan Hügel.

Landessportbund und Thüringer Feuerwehr-Verband vereinen gemeinsam rund 100.000 Thüringer Ehrenamtliche. Diese setzen sich freiwillig, mit einem enormen Einsatz und nicht selten unter Einsatz ihrer eigenen Sicherheit sowie unter Zurückstellung ihrer eigenen Bedürfnisse für das Gemeinwohl ein. Ihre vielfältigen Leistungen sind ein gewaltiges Sozialkapital und Triebfeder des gesellschaftlichen Zusammenlebens, gerade im ländlichen Raum. Landessportbund und Thüringer Feuerwehr-Verband knüpfen an die Verankerung in der Verfassung die Erwartung, dass alle zukünftigen Gesetzesvorhaben daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf das Ehrenamt haben. Nicht erst die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung hat gezeigt, dass es hier ein wachsameres Auge, eine „Ehrenamts-Brille“, braucht.

Foto: AdobeStock


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