Mehr als 750.000 Thüringer engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden oder Initiativen – davon fast 60.000 allein im Sport. Ihre Arbeit soll stärker anerkannt, gefördert und erleichtert werden. Das sieht ein neues Ehrenamtsgesetz vor, das am 7. Juni vom Landtag in Erfurt beschlossen wurde. Der Landessportbund Thüringen begrüßt das Gesetz ausdrücklich und setzt nun auf eine zügige strategische Untersetzung der Gesetzesinhalte zur Anwendung in der Praxis.
Das Gesetz beinhaltet greifbare und konkrete Unterstützungsleistungen für die Ehrenamtlichen – auch wenn der Entwurf unter anderem vom Sport selbst kritisch debattiert wurde und inhaltliche Anmerkungen eingebracht wurden. Aus Sicht des Sports ist es bedauerlich, dass der wichtige Aspekt der weiteren Entbürokratisierung bei der finalen Abstimmung im Landtag herausgenommen wurde. Dabei ging es um die Einführung einer digitalen Unterschrift, die Förderprozesse weiter digitalisiert und damit vereinfacht hätte. Auch vereinfachende Regelungen im Reisekostengesetz sind noch offen. Der Landtag hat die Landesregierung bis Jahresende aufgefordert hierzu einen konkreten Regelungsvorschlag zu unterbreiten.
Hier erste Stichpunkte, was das neue Ehrenamtsgesetz für den Thüringer Sport bringt:
- Wir begrüßen grundsätzlich, dass nun über ein Landesprogramm 15 Millionen Euro zur Stärkung und Förderung des Ehrenamtes zur Verfügung gestellt werden sollen. Der LSB freut sich, dass mit dem Gesetz geregelt ist, dass der Sport an der Erarbeitung der noch offenen Richtlinien zur Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes beteiligt wird.
- Wir begrüßen die Stärkung der Thüringer Ehrenamtsstiftung, um weitere Förderprogramme wie „Aktiv vor Ort“ für Vereine (im ländlichen Raum) umsetzen zu können, von dem auch Sportvereine in der Vergangenheit schon zahlreich profitierten.
- Wir begrüßen die Erhöhung der Zuwendungen an den LSB über das Glücksspielgesetz, um Ehrenamtliche in den Sportvereinen und Verbänden weiter gut unterstützen zu können.
Bereits Ende April hatten die demokratischen Parteien im Thüringer Landtag mit der Aufnahme des Schutzes und die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes gesendet.
Ausführliches Update folgt!