Viele Thüringer Sportvereine bieten im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland derzeit Public Viewing an. Ist das erlaubt, die Leinwand im Vereinsheim aufzuhängen und gemeinsam die EM-Spiele zu schauen? So lange es sich nur um eine kleine, nicht-kommerzielle Veranstaltung handelt und die bei der GEMA angemeldet wurde, ist das kein Problem. Eine kleine, nicht –kommerzielle Veranstaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass weniger als 300 Teilnehmende anwesend sein, kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltung nicht durch Sponsoren mitfinanziert wird. Dass ein Verein zu einem geselligen Abend Bratwürste brät und Getränke verkauft, macht sie noch nicht zur kommerziellen Veranstaltung.
Nicht erlaubt ist aber z.B. die Logos der UEFA oder der UEFA EURO 2024 für die Bewerbung des gemeinsamen Fußballabends zu nutzen und beispielsweise den Fußballabend als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2024 ausgeben oder das TV-Signal modifizieren (z.B. eigene Grafiken einblenden). Außerdem ist sicherzustellen, dass alle anderen behördliche Genehmigungen eingehalten werden. Zum Lärmschutz zum Beispiel gibt es Ausnahmen.
Vorsicht bei der Übertragung von Spielen, die über ein Abo (z.B. Magenta TV) empfangen werden: hier müssen die Rechte für die beabsichtigte (in deren Sinne: kommerzielle) Wiedergabe des Spiels besitzen. Das heißt es darf NICHT das private Abo verwendet werden, um im Verein gemeinsam Fußball zu schauen. Weiter zu beachten ist, dass diese Art der Musiknutzung GEMA-pflichtig ist. Die GEMA hat dazu Sondertarife entwickelt.