Durch das Gesundes-Herz-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen Screenings zur Herzgesundheit sowie medikamentöse Vorbeugetherapien in großem Umfang eingeführt werden. Die hierfür notwendigen Mittel sollen ausgerechnet der Primärprävention entzogen werden. Laut des aktuellen Entwurfs zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) des Bundesgesundheitsministeriums soll die Herzgesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen regelmäßig überprüft werden. Bei Feststellung beispielsweise von Fettstoffwechselstörungen sollen medikamentöse Therapien als Vorbeugemaßnahme verordnet werden können. Der Entwurf sieht zudem vor, dass hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen. Stattdessen sollen die erforderlichen Mittel der Primärprävention entzogen werden. Für viele Präventionsangebote, die insbesondere von Sportvereinen und Sportverbänden angeboten werden, würde dies das Aus bedeuten. Auch der LSB Thüringen warnt daher ausdrücklich vor der im Gesetz vorgesehenen Schwächung der etablierten Präventionsstrukturen.
Krankheiten vermeiden, bevor sie auftreten
Die GKV bietet ihren Versicherten bundesweit 110.000 einheitlich qualitätsgeprüfte Präventionsangebote an, die sie beispielsweise beim Thema Bewegung oder bei der Raucherentwöhnung unterstützen. Die Angebote folgen damit dem bewährten Ansatz der Primärprävention: Krankheiten sollen vermieden werden, bevor sie überhaupt entstehen können. Der Entwurf des GHG sieht jedoch vor, dass die dafür dringend benötigten Beitragsgelder für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung und flächendeckende Gesundheitschecks zweckentfremdet werden.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, des Trägers der Zentralen Prüfstelle Prävention, betont: „Gemeinsam mit unseren Partnern wie dem DVV und dem DOSB haben wir eine Fülle von qualitätsgesicherten Angeboten für ein gesünderes Leben entwickelt, die von den Versicherten gut angenommen werden. Es ist ein absoluter Irrweg, diese bewährten gesundheitsfördernden Strukturen in vielen Lebensbereichen wie Schulen, Kitas, Vereinen und Volkshochschulen zu gefährden.“ Durch das GHG würden Beitragsmittel von diesem evidenzbasierten Ansatz in undifferenzierte, zum Teil wissenschaftlich nicht ausreichend abgesicherte kurative Maßnahmen umgeschichtet.
Sportvereine und Volkshochschulen vermitteln Gesundheitskompetenz
Die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert im Auftrag der Krankenkassen bundesweit einheitlich Präventionskurse - vor Ort und online. Diese Kurse werden von verschiedenen Partnern angeboten, wobei Volkshochschulen und Sportvereine eine zentrale Rolle spielen. Die Volkshochschulen führen derzeit knapp 4.500 zertifizierte Präventionskurse durch, insbesondere in den Handlungsfeldern Stressbewältigung und Bewegung. „Unser bundesweites Netz an Angeboten unterstützt Teilnehmende beim Aufbau eines selbstbestimmten, gesundheitsförderlichen Lebensstils“, erläutert Martin Rabanus, Vorsitzender des DVV. „Auf diese niedrigschwellige Hilfe müssen sich die Menschen auch künftig verlassen können.“
Auch die Sportvereine widmen sich neben dem klassischen Sportbetrieb der gesundheitlichen Prävention: Unter dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT bietet der DOSB inzwischen mehr als 10.000 Kurse an. DOSB-Präsident Thomas Weikert erklärt: „Sport hat ein Riesenpotenzial für eine nachhaltige Veränderung des eigenen Lebensstils hin zu mehr regelmäßiger Bewegung. Und das reduziert nachweislich bspw. das Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken.“ Deshalb hat der DOSB gemeinsam mit der Bundesärztekammer auch das Rezept für Bewegung etabliert, das chronische „Bewegungsverweigerer“ durch ärztliche Beratung zum Sport motivieren soll - auch mit Zuschüssen der Krankenkassen. „Jeder dritte deutsche Sportverein hat in den vergangenen Jahrzehnten entsprechende Gesundheitsangebote aufgebaut, das darf nicht zunichtegemacht werden“, hält Weikert fest.