Sportvereine müssen entnommene Wassermengen an Thüringer Landesamt melden

Thüringer Sportvereine, die unter anderem durch Pumpen oder Entnahmeleitungen Grundwasser- oder Oberflächenwasser entnehmen, um beispielsweise mittels Brunnen ihre Sportanlagen zu bewässern, sind seit dem 1. Januar 2023 durch die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung verpflichtet, die ent­nom­menen Was­ser­mengen zu messen. Die Entnahmemengen und ergän­zen­de Informationen zu den Wassergewinnungsanlagen sind jährlich unauf­gefordert bis zum 31. März dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) elektronisch zu übermitteln. Der nächste Bericht ist bis zum 31. März 2025 für das Jahr 2024 abzugeben. Die Kenntnis der in einem Gebiet tatsächlich entnommenen Wasser­men­gen aus dem Grundwasser und den Oberflächengewässern sei laut TLUBN unverzicht­bar, um einer Übernutzung der Wasservorräte vorzubeugen und dieses kostbare Gut fair zu bewirtschaften. Dies sei umso wichtiger, seit vermehrt außergewöhnliche Hitze- und Dürrejahre auftreten. Anhand der tatsäch­lich­en Entnahmemengen und der Daten zur Grundwasserneubildung sollen die Wasserbehörden beurteilen, ob die Wasserbilanzen ausge­glichen sind und auch künftig ausreichend Wasser für die Versorgung der Bevöl­kerung mit Trinkwasser sowie für betriebliche oder andere Zwecke vorhanden ist. Das TLUBN hat seit Beginn des Jahres 2024 für alle Gewässerbe­nutzer Informa­tionen zur Berichtspflicht und Portale für die elektronische Berichterstattung auf seinen Internetseiten bereitgestellt. 

Sollten Ge­wäs­ser­benutzer über drei Jahre hinweg keine Entnahmemenge berichten, wird behördlicherseits davon ausgegangen, dass die Wasserent­nah­me aufgegeben wurde und auch künftig kein Bedarf mehr besteht. Die Wasser­rechte können dann von den Wasser­behörden im Rahmen der Be­wirt­schaftung des Grundwassers und der Oberflächengewässer widerrufen werden. Ein Entschädigungs­an­spruch besteht nicht.

Weitere Informationen vom TLUBN


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