Sportvereine sind weit mehr als Trainingsräume: Sie sind Lebensorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Gemeinschaftsräume, in denen Bewegung, Begegnung und Werte erlebt werden. Doch dort, wo Nähe und Vertrauen wachsen, können auch Machtstrukturen und Abhängigkeiten entstehen - und damit Risiken für Übergriffe und Gewalt.
Dass solche Risiken längst Realität im Thüringer Sport sind, zeigt die steigende Anzahl an Vorfällen. Umso wichtiger ist es, gemeinsam ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, dass sehr wohl in vermeintlich sicheren Räumen wie Sportvereinen übergriffiges Verhalten und Gewalt möglich sind. Schutzkonzepte helfen Risiken zu erkennen, vorzubeugen und eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern.
Ein klarer Schutzrahmen wird daher in Thüringen verbindlich: Bis zum Jahresanfang 2029 müssen alle Sportvereine und Verbände im Freistaat ein eigenes Schutzkonzept entwickeln und implementieren. Die Umsetzung ist definitiv machbar und der Landessportbund und die Sportjugend sind gemeinsam für die Sportvereine da um sie zu unterstützen und um Hemmeschwellen zu reduzieren. Die Umsetzung ist eine kollektive Verantwortung von Vereinen, Trainer*innen, Funktionär*innen, Eltern und Unterstützer*innen.
„Schutzkonzepte bilden das Fundament eines sicheren und fairen Sports. Sie schützen Athlet*innen – insbesondere Kinder und Jugendliche – vor Grenzverletzungen und Gewalt“, so der Präsident des LSB Thüringen, Prof. Dr. Stefan Hügel. Gleichzeitig betont Anna Feuer, Vorsitzende der Thüringer Sportjugend: „Schutzkonzepte sind mehr als Regelwerke – sie bieten konkrete Orientierung, wie Kinder, Jugendliche und alle Beteiligten geschützt werden und respektvoll miteinander umgehen.“
Kurz gesagt: Ein Schutzkonzept ist kein formales Dokument, sondern ein lebendiger Baustein für die Vertrauens- und Bewegungswelt im Verein.
Was müssen die Vereine tun – Schritt für Schritt
Bei der Erstellung, Anpassung und Umsetzung individueller Schutzkonzepte bieten LSB und THSJ umfassende Unterstützung von der Beratung über regelmäßig angebotene Fortbildungen bis hin zu praktischen Vorlagen wie der im November 2025 veröffentlichten Broschüre zum Thema. Die Broschüre gliedert das Thema in klar nachvollziehbare Bausteine und empfiehlt ein Stufenmodell, das mit Blick auf verschiedene Vereinsgrößen und Rahmenbedingungen anwendbar ist.
Wesentliche Elemente auf dem Weg zum Schutzkonzept:
- Potential- und Risikoanalyse: Es wird geprüft, welche Schutz- und Risikofaktoren im Verein vorhanden sind. Welche Strukturen begünstigen Übergriffe? Welche Schutzmaßnahmen existieren bereits?
- Ansprechpartner*in-Team: Ein oder zwei Beauftragte sollten benannt werden (idealerweise weiblich und männlich), die sich mit Prävention befassen, vertraulich erreichbar sind und bei Verdachtsfällen eingreifen.
- Satzung & Ordnungen: Bereits in der Satzung sollte sich der Verein klar gegen Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, positionieren – ein sichtbares Signal an Kinder, Eltern und Mitglieder.
- Eignungs- und Qualifizierungsmaßnahmen: Trainerschaft, Jugendleiter*innen, Betreuer*innen müssen überprüft werden (z. B. erweitertes Führungszeugnis) und regelmäßig geschult werden, um Handlungssicherheit zu erhöhen.
- Interventions- und Beschwerdemanagement: Es müssen Verfahren vorhanden sein, wie bei Verdachtsfällen vorzugehen ist; zudem ein niedrigschwelliges Beschwerdesystem für Kinder, Jugendliche und Eltern.
- Lizenzvergabe und -entzug: Fachverbände sollten bei Lizenzierungen Schutzkriterien verankern – z. B. Unterschrift auf einem Ehrenkodex oder Einsicht eines Führungszeugnisses.
Bis 2029: Zeitraum zur Umsetzung nutzen
Der Vereinssport in Thüringen erhält mit dieser Vorgabe einen verbindlichen Rahmen, aber auch eine realistische Zeitspanne zur Umsetzung. Bis 2029 haben die Vereine Zeit, in ihrem Tempo ein passendes Schutzkonzept zu entwickeln. Damit wird nicht allein eine Pflicht erfüllt – vielmehr entsteht eine zukunftsfähige Sportkultur: ein Ort, an dem Lernen, Leistung und Freude möglich sind – sicher und respektvoll, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft.
Was können Vereine und Verbände aktuell tun:
- Status prüfen: Gibt es bereits Aussagen in Satzung oder Ordnungen zum Thema Schutz?
- Risikoanalyse starten: Welche Bereiche sind besonders sensibel (Kinderbetreuung, Trainingslager, Medien, Fahrdienste)?
- geeignete Ansprechpartner*innen benennen – das Thema transparent im Verein machen.
- Qualifizierungen für Übungsleiter*innen und Engagierte planen – z. B. Workshops zum Umgang mit Grenzverletzungen, digitalen Medien oder Inklusion.
- Verfahren aufsetzen: Beschwerdemanagement, Interventionsleitfäden, klare Abläufe im Verdachtsfall.
- Maßnahmen sinnvoll verknüpfen mit Satzung, Jugendordnung oder Lizenzregelung.
- Unterstützungsangebote von Landessportbund und Thüringer Sportjugend nutzen
Mit der Entwicklung eines Schutzkonzepts setzen Vereine in Thüringen ein deutliches Zeichen: Für Sicherheit, für Teilhabe, für ein Miteinander, das auf Vertrauen basiert. Nutzen Sie die Zeit bis 2029 sinnvoll – für eine nachhaltige, vertrauensvolle und demokratische Sportkultur in Thüringen – zum Wohl aller Beteiligten.
Fortbildungen 2026
Sucheingabe: "Schutzkonzepte für Sportvereine"