Diese Woche beginnt sie: die Fußball-WM 2026 in Kanada, Mexiko und den USA (11. Juni bis 19. Juli). Wie wäre es da mit einem Public Viewing im Verein? Das ist in der Regel recht unkompliziert möglich. Dennoch sind ein paar Dinge zu beachten:
FIFA-Lizenzgebühren
Für nicht-kommerzielles Public Viewing mit bis zu 5.000 Zuschauern braucht es von der FIFA keine Genehmigung. Das ist das typische Public Viewing im Verein mit den Vereinsmitgliedern und Freunden. In dem Moment, in dem es mehr als 5.000 Personen sind und/oder kommerzielle Interessen ins Spiel kommen, ist eine Anmeldung erforderlich und es können Gebühren anfallen.
Was heißt kommerziell?
Kommerziell ist das Public Viewing erst dann, wenn der Verein die Veranstaltung nutzt, um Geld zu verdienen, zum Beispiel durch den Verkauf von Eintrittskarten. Allein der Verkauf von Speisen und Getränken macht die Veranstaltung noch nicht kommerziell. Erst wenn diese aufgrund des Public Viewings teurer angeboten werden als sonst oder spezielle WM-Angebote geschaffen werden, kann dies als kommerzielle Nutzung gewertet werden.
GEMA - Förderung über den Freistaat nutzen
Wenn Public Viewing tatsächlich öffentlich stattfindet, fallen GEMA-Gebühren an. Vom Pauschalvertrag zwischen DOSB, Landessportbünden und der GEMA sind echte Public-Viewing-Veranstaltungen nicht erfasst und müssen angemeldet werden. Thüringer Sportvereine aber profitieren vom GEMA-Pauschalvertrag des Freistaats. Landes. Heißt: Damit Vereine und gemeinnützige Organisationen in Thüringen Public Viewing-Veranstaltungen unkompliziert organisieren können, greift bei Übertragungen der Fußball-WM 2026 sowie den Vorbereitungsspielen der deutschen Nationalmannschaft der bestehende GEMA-Pauschalvertrag des Freistaats Thüringen.
Kleinere gemeinnützige Organisationen können sich damit die GEMA-Gebühren für einzelne Public Viewing-Angebote über den bestehenden Pauschalvertrag des Landes übernehmen lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet. Zu beachten ist, dass sich der bestehende Abgeltungsumfang von bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Organisation durch die Public Viewing-Regelung nicht erhöht.
Wichtig für die Kostenübernahme ist außerdem, dass die jeweilige Veranstaltung rechtzeitig über das GEMA-Onlineportal unter dem Button „Public Viewing Event“ angemeldet wird.
Der GEMA-WM-Tarif – so erwerben Sie eine Lizenz
Achtung: Wenn Sie Spiele über einen Anbieter zeigen möchten, für dessen Zugang eine Lizenz erforderlich ist (z. B. Sky oder MagentaTV), benötigen Sie die entsprechende Lizenz des Anbieters. Insbesondere wenn Sie Ihren privaten Zugang zu Bezahlportalen für das Public Viewing im Verein nutzen, kann das teuer werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Achten Sie auch auf die geltenden Sperr- und Ruhezeiten. Wenn Sie die Veranstaltung bewerben oder ankündigen, können Sie nicht einfach das FIFA-Logo verwenden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Ihr Public Viewing eine Veranstaltung der FIFA ist. Die FIFA hat hierfür Regeln aufgestellt:
PV FIFA-Wissensdatenbank – FIFA Public Viewing
Kontakt:
Anke Schiller-Mönch
Referentin Recht
Tel: 0361 34054-320
Mail: a.schiller-moench@lsb-thueringen.de
