Das Bundesinnenministerium beruhigt derzeit vor einem möglichen Aus für Kunstrasenplätze in Deutschland. Zunächst geht es nicht um den Kunstrasen selbst, sondern um das zwischen den Plastikhalmen aufgebrachte Granulat.
Aktuell prüft die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), sammelt Informationen und Einwände. Ausnahmen und Übergangsfristen sind zwar möglich – für das Granulat im Kunstrasen aber bisher nicht vorgesehen.
Eine konkrete Statistik über die Anzahl von betroffenen Kunstrasenplätzen in Thüringen – ob in Vereinsträgerschaft oder in kommunaler Trägerschaft, liegt gegenwärtig nicht vor. Der Thüringer Fußballverband spricht von 75 erfassten Großspielfeldern und acht Kleinspielfeldern. Wie viele davon überhaupt mit Kunststoffgranulat verfüllt sind, ist offen. Dazu könnten weitere Sportanlagen kommen wie etwa Hockey. Für die Sportvereine sowie Verbände im Breiten- und Leistungssport hätte ein kurzfristiges Verbot weitreichende Konsequenzen. Die Umrüstung der Anlagen mit Granulat, wäre für die meisten Vereine und Verbände alleine finanziell kaum zu stemmen.
Der LSB Thüringen macht sich daher stark für einen Bestandsschutz für Kunstrasenplätze bis zur nächsten routinemäßigen Sanierung, um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können sowie für eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren entsprechend der Auffassung des DOSB – im Einklang mit Umweltschutz. Zudem sind aus LSB-Sicht weitere Studien zur Umweltbelastung durch das Granulat bzw. zur Praxistauglichkeit alternativer Füllstoffe notwendig. Der LSB Thüringen wird sich aktiv in die Debatte einbringen, um gemeinsam praxistaugliche Lösungen zu finden.
Die kostengünstigste Variante an Füllmaterial besteht aktuell oftmals aus Altreifen. Diese sind aber sind schadstoffbelastet, zum Beispiel mit Zink. Und das Mikroplastik wird abgetragen, durch Wind oder Schuhsohlen. Nach einer Studie des Fraunhofer Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik rangieren die Verwehungen von Sportplätzen auf Rang fünf aller Quellen für Mikroplastik. Mögliche Alternativen sind Kork und Quarzsand als Füllmaterial.
Die Konsultation der ECHA ist öffentlich. Beiträge können noch bis 20. September 2019 eingereicht werden.