Vereinfachte Förderung für Klimaschutzprojekte in Sportstätten

Gute Argumente für Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten gibt es viele: Werden beispielsweise die Hallenbeleuchtung, die Gebäudeleittechnik oder nicht regelbare Pumpen in Schwimmbädern energieeffizient saniert, sinken Energieverbrauch und Betriebskosten. Das gesparte Geld können Betreiber von Sportstätten vor Ort reinvestieren, etwa in neue Trainingsgeräte oder -anlagen – somit lohnt sich Klimaschutz für sie gleich doppelt.

Um es für Eigentümer, Pächter und Mieter von Sportstätten noch einfacher zu machen, Klimaschutzprojekte zügig und erfolgreich umzusetzen, können sie fortan das ganze Jahr über Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums beantragen.

Zudem wird es leichter, sich für nachhaltige Mobilität stark zu machen, da die Mindestzuwendung für investive Radverkehrsprojekte von 10.000 auf 5.000 Euro sinkt. So kommen künftig auch Maßnahmen in geringerem Umfang für eine Förderung in Frage, beispielsweise die Installation einer kleineren Radabstellanlage vor einem Schwimmbad oder Stadion.

Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie darüber hinaus, wie gehabt, für eine Reihe weiterer investiver Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Darunter fallen beispielsweise die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen oder der Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen mit Tageslichtnutzung.

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