Neue Chance für abgelaufene Lizenzen

Eine Übungsleiter C Lizenz, die länger als fünf Jahre abgelaufen ist (nicht mehr als 15 Jahre), ist nicht mehr automatisch ungültig. Seit 2020 kann durch die Teilnahme an einem Grundlagenlehrgang in einem Kreis- oder Stadtsportbund die Lizenz wieder aktiviert werden.

Zur Wiedererlangung ist die Teilnahme an der Prüfung nicht erforderlich. In diesem Grundlagenlehrgang wird grundlegendes theoretisches und praktisches Wissen vermittelt.

Zudem müssen Lizenzwiedereinsteiger eine Fortbildung in ihrer entsprechenden Profilierung (Kleinkind/ Vorschulalter, Kinder/ Jugendliche, Erwachsene/ Ältere) in einem Gesamtumfang von 15 Lehreinheiten absolvieren. Bei Ablegen der insgesamt 45 Lehreinheiten wird die Übungsleiter C Lizenz aktiviert und hat weitere vier Jahre Gültigkeit.

Diese neue Regelung ist eine Chance für viele Übungsleiter, weiterhin aktiv und qualifiziert ihren Sportverein zu unterstützen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

Entsprechende Bildungstermine sind in der Bildungs-Datenbank zu finden.

 

Foto: fotolia


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