Update Übungsleiter-Ausbildung: Praxisjahr neu

Praxisjahr ab Oktober 2020 erforderlich - Entsprechend einer Vorgabe des DOSB haben Übungsleiter mit Interesse an einer Ausbildung zur B-Lizenz „Sport in der Prävention“ ab dem 1. Oktober 2020 eine einjährige Tätigkeit als Übungsleiter C im Verein nachzuweisen, bevor die neue Ausbildung startet.

Für die Übungsleiter, die bereits vor dem 30. September eine entsprechende Ausbildung begonnen haben, gilt der Bestandsschutz. In der Trainer-Ausbildung der Sportfachverbände wird dieses Praxisjahr schon lange umgesetzt. Mit der Änderung wird also ein weiterer Schritt der Anpassung zwischen Trainer- und Übungsleiter-Ausbildung gegangen. 

Zudem ist damit gesichert, dass der Übungsgleiter-B „ Sport in der Prävention“ in Verbindung mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ auch in Zukunft von den Krankenkassen ein anerkannter Anbieter in der Prävention ist. Denn mit der Einführung des Praxisjahres erfüllt der Übungsleiter B auch die neuen Anforderungen des Leitfadens Prävention.

Wer noch vor der Einführung des Praxisjahres die Ausbildung zum Übungsleiter-B „Sport in der Prävention“ beginnen möchte, kann sich schon jetzt über die LSB-Bildungsdatenbank für Angebote im Frühjahr anmelden.

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