Thüringer Bußgeldkatalog bei Corona-Verstößen: Das kosten Vergehen im Sport

Seit dem 3. April gilt in Thüringer ein Bußgeldkatalog bei Corona-Verstößen. Wir haben beim Gesundheitsministerium nachgefragt, welche Verstöße speziell für den Sport gelten.

Entsprechend den Regelungen der Thüringer SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung sind aktuell für den Publikumsverkehr sämtliche Einrichtungen und auch Angebote von Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angeboten sowie Sportanlagen, etc. untersagt. Verboten ist damit auch die Durchführung, also Organisation, Ausgestaltung und das Anbieten von Sportveranstaltungen. Ansonsten drohen den Verantwortlichen nun Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Dies gilt für die Durchführung von Sportveranstaltungen genau wie für das Öffnen von Sportanlagen für den Publikumsverkehr (siehe Nr. 12 Bußgeldkatalog). Die Teilnehmer an verbotenen Sportveranstaltungen müssen mit 150 Euro Bußgeld rechnen.

Dessen ungeachtet ist es erlaubt Veranstaltungen, deren Ausführungstermin in der Zukunft liegt, bereits jetzt vorzubereiten, wenn bei diesen vorbereitenden Maßnahmen wiederum die Regelungen (Abstandsvorgaben, nicht mehr als 2 Personen, etc) eingehalten werden.

Der LSB appelliert an die Vernunft der Mitgliedsorganisationen, sich weiterhin an die Regeln zu halten. Bisher hat der gemeinnützige Sport absolut verantwortungsbewusst gehandelt. Danke! 

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