Soforthilfeprogramm für Sportvereine: Antragstellung bis 31. Mai

Die aktuelle Krisensituation aufgrund der Corona-Pandemie schränkt den organisierten Thüringer Sport weiterhin massiv ein. Einige Vereine sehen sich bereits jetzt mit einer finanziellen Notlage konfrontiert – gemeinsam wollen der LSB Thüringen und der Freistaat an dieser Stelle unterstützend wirken. Abhilfe soll das am 15. April in Kraft getretene Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen des Landes schaffen, für den auch Sportvereine antragsberechtigt sind. 

Die Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich. Die Soforthilfe soll dem organisierten Sport helfen, finanzielle Notlagen auf Grund der Corona-Pandemie zu bewältigen oder zu mindern. Vereine, die einen Antrag stellen möchten, müssen neben weiteren Fördervoraussetzungen wirtschaftlich tätig sein und wegen der Corona-Pandemie eine existenzgefährdende Wirtschaftslage zu überwinden haben.

Zur wirtschaftlichen Tätigkeit steht in offiziellen Hinweisen zur Antragstellung: "Diese Einrichtungen und Organisationen (Anm.: Vereine) wollen regelmäßig Einnahmen erzielen und haben deshalb dauerhaft Ausgaben."

Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden (wegen der Corona-Pandemie geminderten) Einnahmen nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu zahlen (Punkt 4 der Richtlinie).

Die Fördersummen belaufen sich - je nach Beschäftigtenzahl - auf bis 30.000 Euro. Bei der Berechnung der Beschäftigten werden auch Minijobber und Auszubildende mit einbezogen.

Weitere Infos und FAQ 

Zum Antrag

Einige Vereine sehen sich bereits jetzt mit einer finanziellen Notlage konfrontiert – gemeinsam wollen der LSB Thüringen und der Freistaat an dieser Stelle unterstützend wirken. Foto: AdobeStock


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