„SPORT PRO GESUNDHEIT“ in Zeiten von Corona: Online-Kurse bei Krankenkassen abrechenbar

Neuer Beschluss der Krankenkassen im Gesundheitssport: zertifizierte Präventionskurse „SPORT PRO GESUNDHEIT“ können ab sofort auch komplett als Online-Kurs durch- bzw. weitergeführt werden - die Teilnehmenden können sich die Kursgebühren wie bisher bei der Krankenkasse zurück erstatten lassen. Heißt auch Online-Angebote werden von den Krankenkassen anerkannt.

Was bedeutet die Erweiterung der Sonderregelung konkret?

Anbieter und Kursleiter haben nach Abstimmung mit den Teilnehmenden die Möglichkeit, zertifizierte Präventionskurse vorübergehend z. B. als Live-Übertragung durchzuführen, sofern die Kurse aufgrund der Kontaktbegrenzungen nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden können. Diese Sonderregelung gilt sowohl für bereits begonnene Kurse als auch für Kurse, die noch beginnen werden. Die Regelung ist zeitlich befristet. Bis zum 30. September 2020 müssen diese Kurse abgeschlossen werden. Einzelne Einheiten von Kursen, die aufgrund der Corona-Epidemie unterbrochen werden mussten, können bis 31. Dezember 2020 nachgeholt werden. 

Für die Qualität des Kurses und das Gelingen des zertifizierten Präventionskurses ist der Anbieter bzw. Kursleiter verantwortlich. Zur Herstellung der Transparenz sollte den Teilnehmenden im Vorfeld konkret erläutern, wie die LiveÜbertragung ablaufen wird.

Für die Übertragung wird den Anbietern und Kursleitern empfohlen, möglichst auf zertifizierte Videodienstanbieter zurückzugreifen. Grundsätzlich sind die Teilnehmenden im Vorfeld darüber zu informieren, welche datenschutzrechtlichen Zustimmungen bei der Nutzung einer Videoplattform notwendig sind. Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, ob er damit einverstanden ist.

Weitere Infos zum Umgang mit Präventionskursen in Zeiten von Corona auf der Homepage der Zentrale Prüfstelle Prävention.


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