Ab 24. April gilt es: Maske auf! Auch der Sport unterstützt dieses Anliegen, um gemeinsam das Corona-Virus einzudämmen! Wir haben ein gemeinsames Ziel. Aktuell gilt die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in:
- Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und sonstigen Beförderungsmitteln mit Publikumsverkehr
- in jeglichen Geschäften
Ausnahmen gelten für:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist und dies ist in geeigneter Weise glaubhaft machen (etwa Bescheinigung vom Hausarzt)
Als Mund-Nasen-Bedeckung können selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll eng anliegen und gut sitzen.
Beim Sport im Freien gilt diese Pflicht also nicht. Die Bestimmungen zum Mindestabstand und die allgemeinen Hygienevorschriften sind natürlich weiterhin zu beachten.