Einführung Maskenpflicht in Thüringen, Ausnahmen möglich

Ab 24. April gilt es: Maske auf! Auch der Sport unterstützt dieses Anliegen, um gemeinsam das Corona-Virus einzudämmen! Wir haben ein gemeinsames Ziel. Aktuell gilt die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in:

  • Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und sonstigen Beförderungsmitteln mit Publikumsverkehr
  • in jeglichen Geschäften

Ausnahmen gelten für:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist und dies ist in geeigneter Weise glaubhaft machen (etwa Bescheinigung vom Hausarzt)

Als Mund-Nasen-Bedeckung können selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll eng anliegen und gut sitzen.

Beim Sport im Freien gilt diese Pflicht also nicht. Die Bestimmungen zum Mindestabstand und die allgemeinen Hygienevorschriften sind natürlich weiterhin zu beachten.

Der Muskelkater trägt Mund- und Nasenschutz - auch im Büro. Bleiben Sie gesund. Foto: LSB


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