Neue Corona-Verordnung ab 13. Juni - Regelungen für den Sport trifft Sportministerium

Ab dem 13. Juni gilt in Thüringen die „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“. Das Kontaktverbot ist aufgehoben, es gelten Empfehlungen, Schwimmhallen dürfen mit Vorlage von Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen. Die allgemeinen wichtigsten Neuerungen und bestehenden Regelungen kompakt zusammengefasst sowie den Verordnungstext können Sie hier aufrufen:

www.tmasgff.de

Auch im Sport ist mit weiteren Öffnungsschritten und Lockerungen zu rechnen. Zugelassen werden unter anderem wieder Wettkämpfe – ohne Zuschauer sowie der Mannschafts- und Kontaktsport kann unter Vorgaben wieder aufgenommen werden.

Die entsprechenden Rechtsvorgaben zu Sportangelegenheiten erlässt nun nach Übertragung der Verantwortung  das Thüringer Sportministerium. Diese sollen schnellstmöglich vorliegen! Bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben.


Die rechtlich verbindliche Kontaktbeschränkung entfällt. Als Empfehlung gilt, sich nur mit Angehörigen eines weiteren Haushalts oder mit nicht mehr als zehn sonstigen Personen zu treffen.

Dürfen mit einer schriftlichen Genehmigung des vorzulegenden Infektionsschutzkonzepts durch den zuständigen Landkreis/die kreisfreie Stadt öffnen: Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder. Grafiken: TMASGFF


Unsere Partner