Achtung: die "Überbrückungshilfe des Bundesfinanzministeriums für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" schließt auch gemeinnützige Vereine ein, welche am Markt wirtschaftlich tätig sind. Heißt, auch entsprechende Sportvereine sind antragsberechtigt. Allerdings ist aktuell die Antragstellung noch nicht möglich. Ein Update folgt!
Eckpunkte der Überbrückungshilfe
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass der Bund eine Änderung der Umsatzsteuer beschlossen hat - mit Auswirkungen auch auf Sportvereine. Für weitere Informationen nutzen Sie unser kostenfreies Webseminar am 14. Juli.