Corona: Überbrückungshilfe des Bundes auch für Vereine nutzbar

Achtung: die "Überbrückungshilfe des Bundesfinanzministeriums für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men, die ih­ren Ge­schäfts­be­trieb im Zu­ge der Co­ro­na-Kri­se ganz oder zu we­sent­li­chen Tei­len ein­stel­len müs­sen" schließt auch gemeinnützige Vereine ein, welche am Markt wirtschaftlich tätig sind. Heißt, auch entsprechende Sportvereine sind antragsberechtigt. Allerdings ist aktuell die Antragstellung noch nicht möglich. Ein Update folgt! 

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Eckpunkte der Überbrückungshilfe

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass der Bund eine Änderung der Umsatzsteuer beschlossen hat - mit Auswirkungen auch auf Sportvereine. Für weitere Informationen nutzen Sie unser kostenfreies Webseminar am 14. Juli.

Webseminar "Umsatzsteuer"


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