Corona-Auflagen bei Sportveranstaltungen: LSB für praktikable Umsetzung durch regionale Gesundheitsämter

Mit der seit 16. Juli 2020 aktualisierten Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und der Anpassung für den Sportbetrieb durch das Thüringer Sportministerium (TMBJS) dürfen in Thüringen Sportveranstaltungen im Freien für 200 Zuschauer geöffnet werden. Doch die zuständigen regionalen Gesundheitsämter regeln die Umsetzung sehr verschieden und mit teils hohen finanziellen und bürokratischen Belastungen bzw. Auflagen für die Sportvereine. Der LSB Thüringen kritisiert die enge Auslegung und setzt sich für eine einheitliche und praktikable Umlegung in der Praxis ein.

„Wir sind froh, dass überhaupt die Möglichkeit für Sportveranstaltungen mit Zuschauern besteht, da es für die Freiluftsportarten eine Perspektive und auch Planungssicherheit für den Wiedereinstieg in den Wettkampf- und Punktspielbetrieb bedeutet“, zeigt sich LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel zunächst positiv. „Doch die Anforderungen müssen auch umsetzbar und ehrenamtsfreundlich sein. Dies betrifft zum einen die einmalige Vorlage eines allgemeinen Hygienekonzepts durch den Ausrichter, das auch für jede weitere Veranstaltung des Vereins gültig ist – soweit Profil und Ort gleich bleiben. Zum anderen müssen die Gebühren für die Prüfung und Genehmigung in einem angemessenen Rahmen liegen. „Der Infektionsschutz hat Priorität, doch wirkt dieser eben auch für weitere Veranstaltungen eines Ausrichters in einem gewissen Zeitraum bei unveränderten Rahmenbedingungen einer Sportanlage“, setzt sich Zirkel für eine einmalige Genehmigung ein. Auch um „Vereine in ihrem Engagement nicht zu bremsen“.

Zuletzt gab es vermehrt Informationen von Fußballvereinen unterschiedlicher Landkreise, dass für jedes einzelne Fußballspiel auf einer Sportstätte und identische Rahmenbedingungen, ein gesonderter Antrag durch die Gesundheitsämter gefordert wurde. „Das führt zu einer klaren Überforderung der Ehrenamtlichen im Sport, zu einer Vervielfachung von Anträgen und auch zu großen finanziellen Belastungen, da teilweise 40 bis 90 Euro Gebühren pro Genehmigung aufgerufen werden – ohne besseren Infektionsschutz.“, setzt Zirkel auf die praxistaugliche und zugleich verantwortungsbewusste Auslegung der Verordnung. 

Der Thüringer Fußballverband unterstützt diese Forderung, da sonst das Ziel einer längerfristigen Planungssicherheit im Hinblick auf einen regulären Spielbetrieb, insbesondere im Amateur- und Nachwuchsfußball ab September, nicht erreicht werden kann.

Die Empfehlung vom Landessportbund, zugunsten einer eindeutigen Formulierung in der Corona-Verordnung des TMBJS, dass es nur einer einmaligen Genehmigung des Konzeptes bei gleichgelagerten Veranstaltungen eines Sportvereins bedarf, setzte sich nicht durch. Deshalb nun die erneute Forderung an die Verantwortlichen im Ministerium und den Gesundheitsämtern.

Die Vereine setzen die Auflagen verantwortungsbewusst um - wie hier beim Wettkampf des RSC Turbine Erfurt auf der Radrennbahn Erfurt - doch müssen diese auch praktikabel sein. Foto: LSB


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