Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen

Die aktuelle Situation ist für viele Vereine alles andere als einfach - Veranstaltungen wurden und werden abgesagt. Auf der anderen Seite fürchten sie nach den Lockerungen der Corona-Auflagen ein Überangebot an stattfindenden Veranstaltungen und auch damit wieder Einbußen von Einnahmen. Weiterhin fragen Sie sich vielleicht, ob jede Kommune sich die freiwillige Finanzierung von Vereinen noch leisten kann, ob Projektförderungen in diesem und nächsten Jahr noch fließen werden und ob die Vereinskasse die Kosten für Miete und Nebenkosten ohne weitere Einnahmen noch lange decken kann. Dazu kommen die eigenen Ausfälle durch den Wegfall von Eintrittsgeldern, Vermietung und Spenden. Auch beim Thema Wiedereröffnungen von Vereins- und Verbandsstätten gibt es große Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Hygienevorgaben.

Zur Unterstützung setzt die Thüringer Ehrenamtsstiftung einen Sonderfonds für Vereine in Not auf. Das Hilfsprogramm zielt auf die Beseitigung einer Existenzbedrohung in Folge finanzieller Engpässe ab dem 28. März 2020 ab. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 4.000 Euro bei der Möglichkeit einer mehrfachen Antragsstellung. Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Der Sonderfonds für Vereine in Not kann ab sofort in Anspruch genommen werden und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die Antragsstellung wird unbürokratisch per Online-Formular angeboten.

Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützig anerkannte Organisationen oder solche mit ausgewiesenem mildtätigen, religiösen und/oder kirchlichen Zweck
  • mit Sitz in Thüringen
  • die nicht über hauptamtliches Personal verfügen
  • die keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen
  • nicht über Rücklagen verfügen, um den finanziellen Engpass zu überbrücken
  • die keine weiteren Förderungen aus anderen Hilfsfonds zur Bewältigung der Corona-Pandemie beantragt oder erhalten haben.

Folgende Kosten übernimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung mit dem Sonderfonds:

  • Anteilige Kosten für Miete und Pacht, Strom, Nebenkosten
  • Internet- und Telefongebühren
  • Versicherung
  • Verbrauchsmaterial z.B. Büromaterial, Portokosten
  • (Mitglieds)beiträge in Dachorganisationen
  • Mitgliederverwaltung und –betreuung, Software
  • Kosten für Instandhaltungen (bis 800 Euro brutto)
  • Stornokosten für Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

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