Bund erhöht Förderquote für Sportstätten-Investitionen

Für Klimaschutzprojekte in Sportstätten gibt es jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie verbesserte Startbedingungen: Die Förderquoten werden erhöht und Eigenanteile reduziert. Damit Sportvereine in ganz Deutschland sich trotz Corona-Pandemie und knapper Kassen weiterhin für den Klimaschutz stark machen können, unterstützt das Bundesumweltministerium die Akteure vor Ort mit zusätzlichen 100 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung.

Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, optimiertes Belüftungssystem oder neue Fahrradbügel: Sportvereine können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Anlagen mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU) klimafreundlich modernisieren. So verbessern sie zudem die Trainingsbedingungen vor Ort und senken Energieverbrauch und Betriebskosten.

Angesichts aktueller finanzieller Herausforderungen, vor die kommunale Akteure in Folge der Corona-Pandemie gestellt sind, hat das BMU zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie mit Geldern aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung erweitert: Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte von um zehn Prozentpunkte erhöhten Förderquoten. Das ist insbesondere für die Sportvereine eine gute Nachricht, die in der Vergangenheit die Mindestfördersummen nicht erreicht haben: Für sie ergibt sich durch die geänderten Förderquoten neben einem geringeren Eigenanteil aufgrund der Mindestzuwendungssumme von 5.000 Euro automatisch eine geringere Mindestvorhabensumme. Ein Beispiel: Für eine energieeffiziente Modernisierung der Hallenbeleuchtung, die temporär mit 35 Prozent bezuschusst wird, beträgt sie nur noch rund 14.300 Euro statt zuvor 20.000 Euro bei einer Förderquote von 25 Prozent. So kommen künftig auch kleinere Vorhaben für eine Förderung in Frage.

Neu ist auch, dass der erforderliche Eigenanteil für Sportvereine auf fünf Prozent reduziert und die Kumulierung mit Mitteln anderer Fördergeber vereinfacht wurde. Werden im Zeitraum zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 nach Bewilligung einer Klimaschutzmaßnahme Drittmittel in das Vorhaben eingebracht, führt dies nicht mehr zwingend dazu, dass die Zuschüsse über die Kommunalrichtlinie gekappt werden. Diese temporäre Änderung ist besonders für Sportvereine bedeutsam, die zusätzlich Drittmittel von Landessportbünden in Anspruch nehmen möchten, für die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Kommunalrichtlinie noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) das ganze Jahr über entgegen.

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Erhöhung der Förderung auch bei Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 werden erneut Mittel in Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt. Gefördert werden investive Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik. Für eine Tranche von 400 Millionen Euro ist ein neuer Projektaufruf gestartet. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Projektträger Jülich bis zum 30. Oktober 2020 Projektvorschläge zu unterbreiten.

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Unzählinge Sportstätten haben eine Sanierung dringend nötig. Foto: LSB-Archiv


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