Zuschauer im Hallensport erlaubt, LSB für Gleichbehandlung von Breiten- und Profisport

Der Landessportbund Thüringen (LSB) begrüßt grundsätzlich die neue Infektionsschutzverordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum organisierten Sportbetrieb, die ab 31. August 2020 gilt. Diese ermöglicht weitestgehend einen Regelbetrieb. So dürfen nun wieder auch bei Hallensportarten Zuschauer anwesend sein. Hier gilt, ebenso wie bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel, dass die Genehmigung eines entsprechenden vereins- und sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes durch die jeweiligen Gesundheitsämter vorliegen muss, unabhängig von der Zuschaueranzahl.

Aufgehoben sind auch die bisherigen Beschränkungen für Gruppengrößen beim Trainingsbetrieb in Sporthallen. „Mit diesen gelockerten Vorgaben gehen wir einen großen Schritt zurück in Richtung eines uns bekannten und schmerzlich vermissten Trainings- und Wettkampfbetriebes“, zeigt sich LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel erleichtert. „Die Öffnung für Zuschauer in der Halle begrüßen wir ausdrücklich, um auch diesen Sportarten eine Perspektive für die Durchführung von Wettkämpfen bzw. ihres Spielbetriebes zu bieten – gemeinsam mit ihren Trainern, Betreuern, Eltern und natürlich den Fans.“ Zugleich gibt Thomas Zirkel zu bedenken: „Uns ist bewusst, dass die Vorgaben und deren praktische Umsetzung die Vereine und Verbände vor große Herausforderungen und hohen organisatorischen Aufwand stellen. Zudem hoffen wir, dass die bisher stark differenzierte Auslegung der lokalen Gesundheitsämter was die Genehmigung bzw. die Auferlegung von Auflagen betrifft, sich zunehmend einheitlich gestaltet – im Sinne des Sports.“

Zudem regelt ein Stufenplan in Form eines Ampelsystems, das je nach Infektionsgeschehen entsprechende einschränkende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden, sollten die Infektionszahlen in einzelnen Regionen zu stark ansteigen. „Wir unterstützen diesen Stufenplan, so ist der an erster Stelle stehende Infektionsschutz gewährleistet in Verbindung mit der Sicherstellung, dass Einschränkungen nur noch lokal, nicht mehr aber in ganz Thüringen vorgenommen werden müssen“, erklärt Zirkel.

Bei steigenden Zahlen könnte das Sportministerium etwa Zuschauer beim Hallensport nicht mehr zulassen – ausgenommen sind Regelungen für Profisportmannschaften. Diese Formulierung in §49 der neuen Verordnung, dass bei einem eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufe gelb im Ampelsystem) Zuschauer bei Veranstaltungen im Breitensport verboten werden, es jedoch Ausnahmeregelungen für Profisportvereine geben kann, kritisiert der LSB Thüringen. „Wir verstehen die Regelung des Ministeriums im Sinne der wirtschaftlichen Existenzgrundlage für Profisportvereine. Als Dachorganisation haben wir einen Blick auf alle Sportvereine und Mannschaften und hätten eine gleichberechtigte Regelung für den Breiten- und Profisportbereich bevorzugt, eine Differenzierung macht auch unter Infektionsschutzaspekten keinen Sinn“, so der LSB-Hauptgeschäftsführer.

Darüber hinaus setzt sich der LSB dafür ein, dass bisher geschlossene Turnhallen mit Beginn des neuen Schuljahres ab 31. August wieder für den Vereinssport unter Einhaltung der jeweiligen Infektionsschutzmaßnahmen geöffnet werden. „Nicht wenige Turnhallen sind seit Mitte März durchgängig geschlossen geblieben, was insbesondere den Sportgruppen das Training erschwert oder unmöglich gemacht hat, die auf die Turnhallen angewiesen sind. Hier hoffen wir auf die Offenheit der Kommunen und Landkreise. Es gab aber auch positive Beispiele, in denen kommunalen Turnhallen entgegen der Gewohnheiten auch in den Sommerferien durchgängig für den Vereinssport geöffnet waren, so etwa im Kyffhäuserkreis“, lobt Zirkel.

Update mit Handlungsempfehlungen des LSB für Vereine und Verbände folgt bis Ende dieser Woche!

Auch beim Sport in der Halle müssen die Akteure ab 31. August grundsätzlich nicht mehr auf Zuschauer verzichten. Foto: AdobeStock


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