Zweite Überbrückungshilfe des Bundes für die Monate September bis Dezember

Das Bundesfinanzministerium hat eine Überbrückungshilfe II auf den Weg gebracht. Diese gilt für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men, die ih­ren Ge­schäfts­be­trieb im Zu­ge der Co­ro­na-Kri­se ganz oder zu we­sent­li­chen Tei­len ein­stel­len mus­sten. Die Überbrückungshilfe II schließt auch gemeinnützige Vereine ein, welche am Markt wirtschaftlich tätig sind. Heißt, auch entsprechende Sportvereine sind antragsberechtigt. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

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