Auch der organisierte Sport beobachtet das Infektionsgeschehen mit Sorge. Daher appelliert der Landessportbund Thüringen an seine 3.384 Mitgliedsvereine, auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Infektionsschutzmaßnahmen umzugehen.
Altenburger Land:
Begrenzung Zuschauer unter freiem Himmel auf 200 und in geschlossenen Räumen auf 100 Personen
Allgemeinverfügung (bis 31. Oktober)
Eichsfeld:
Sporthallen und Sportanlagen für den Wettkampfbetrieb geschlossen
Allgemeinverfügung (bis 31. Oktober)
Erfurt:
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Allgemeinverordnung (bis 30. November)
Hildburghausen:
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Allgemeinverfügung (bis 10. November)
Saale-Orla-Kreis:
Begrenzung Zuschauer unter freiem Himmel auf 100 und in geschlossenen Räumen auf 50 Personen
Allgemeinverfügung (bis 31. Oktober)
Sömmerda:
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Begrenzung bei Trainingseinheiten und Fitnesskursen auf 10 Personen im geschlossenen Raum
Allgemeinverfügung (bis 13. November)
Sonneberg:
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Vereine, die beim Gesundheitsamt einen Antrag auf (mehrmalige) Erlaubnis zur Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern (z.B. Punktspielbetrieb) eingereicht haben, erhalten einen Änderungsbescheid
Unstrut-Hainich, Jena, Schmalkalden-Meiningen, Gera, Saale-Holzland:
aktuell keine Einschränkungen im Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie bei Zuschauern, trotz Einstufung als Risikogebiet
organisierter Sport weiterhin durch §48 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO geregelt und nicht durch regionale Allgemeinverfügung eingeschränkt
Allgemeinverfügung Unstrut-Hainich (bis 8. November)
Allgemeinverfügung Jena (bis Wert unter 50)
Allgemeinverfügung Schmalkalden-Meiningen (bis auf Widerruf)
Allgemeinverfügung Gera (bis auf Widerruf)
Stand: 28. Oktober 2020 (10 Uhr)
Thüringer Verordnung für den Sport (§48ThürSARS-Co-2-KiJuSSp-VO)
Die jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde stehen für Rückfragen bereit!