Aktuelle regionale Einschränkungen für den Sportbetrieb (Risikogebiete)

Die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) ermöglicht weitestgehend einen Regelbetrieb des organisierten Sports. Allerdings kommt es aufgrund der steigenden Infektionszahlen in einigen Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen zu Einschränkungen durch regionale Allgemeinverfügungen, die es zu beachten gilt. Aktuell ist es nicht verboten, dass Sportler aus Risikogebieten zu Wettkämpfen innerhalb Thüringens reisen.

Auch der organisierte Sport beobachtet das Infektionsgeschehen  mit Sorge. Daher appelliert der Landessportbund Thüringen an seine 3.384 Mitgliedsvereine, auch weiterhin verantwortungsvoll mit den Infektionsschutzmaßnahmen umzugehen.  

Altenburger Land:

Begrenzung Zuschauer unter freiem Himmel auf 200 und in geschlossenen Räumen auf 100 Personen

Allgemeinverfügung (bis 31. Oktober)

Eichsfeld:
Sporthallen und Sportanlagen für den Wettkampfbetrieb geschlossen

Allgemeinverfügung (bis 31. Oktober)

Erfurt:
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen

Allgemeinverordnung (bis 30. November)

Hildburghausen:
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen

Allgemeinverfügung (bis 10. November)

Saale-Orla-Kreis:
Begrenzung Zuschauer unter freiem Himmel auf 100 und in geschlossenen Räumen auf 50 Personen

Allgemeinverfügung (bis 31. Oktober)

Sömmerda:
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Begrenzung bei Trainingseinheiten und Fitnesskursen auf 10 Personen im geschlossenen Raum

Allgemeinverfügung (bis 13. November)

Sonneberg: 
keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Vereine, die beim Gesundheitsamt einen Antrag auf (mehrmalige) Erlaubnis zur Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern (z.B. Punktspielbetrieb) eingereicht haben, erhalten einen   Änderungsbescheid

Unstrut-Hainich, Jena, Schmalkalden-Meiningen, Gera, Saale-Holzland:

aktuell keine Einschränkungen im Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie bei Zuschauern, trotz Einstufung als Risikogebiet
organisierter Sport weiterhin durch §48 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO geregelt und nicht durch regionale Allgemeinverfügung eingeschränkt

Allgemeinverfügung Unstrut-Hainich (bis 8. November)

Allgemeinverfügung Jena (bis Wert unter 50)

Allgemeinverfügung Schmalkalden-Meiningen (bis auf Widerruf)

Allgemeinverfügung Gera (bis auf Widerruf)

Übersicht Saale-Holzland

Stand: 28. Oktober 2020 (10 Uhr)

Thüringer Verordnung für den Sport (§48ThürSARS-Co-2-KiJuSSp-VO)

Die jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde stehen für Rückfragen bereit!


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