Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre in Thüringen wieder erlaubt

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat in Erfurt die Zweite Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verlängerung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Thüringen setzt mit dieser Mantel-Verordnung die vom Gesundheitsausschuss des Landtags vorgeschlagenen Änderungen zur Thüringer Sonder-Verordnung um. Die Anpassungen sind am 8. November 2020 in Kraft getreten.

Sportminister Helmut Holter: "Wir greifen die Forderungen des Landtags auf, den organisierten Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche dort, wo es vertretbar ist, zu ermöglichen. Sport hat in der Pandemie eine besonders wichtige Funktion, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Entscheidend ist aber, dass Hygieneregeln eingehalten werden und Kontakte trotzdem so weit wie möglich reduziert bleiben. Bei der 4. Fußball-Liga der Männer harmonisieren wir die Regelungen gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Bundesländern, damit keine Benachteiligung innerhalb der länderübergreifenden Liga besteht."

Ob und zu welchen Bedingungen (die Landesverordnung gibt keine Einschränkungen für den Kinder- und Jugendsport vor) der Trainingsbetrieb vor Ort wirklich wieder durchgeführt werden kann, hängt von den Allgemeinverfügungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab. Vielerorts sind beispielsweise kommunale Schulturnhallen für den Vereinssport gesperrt.

Anpassungen für den Sport in der Sonder-Verordnung im Überblick:

Breitensport für Kinder und Jugendliche wird ermöglicht

Der Trainingsbetrieb im organisierten Sportbetrieb und an Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder erlaubt.

Regelungen zur 4. Liga im Männerfußball

Die Fußball-Regionalliga Nordost wird den Profisportligen der 1. bis 3. Spielklasse gleichgestellt. Trainings- und Wettkampfbetrieb sind in Thüringen nach Maßgabe der Infektionsschutzkonzepte ohne Zuschauer erlaubt.


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