GEMA: Lizenzgebühr gesenkt, virtuelle Trainingsangebote abgedeckt

Die GEMA hat auch für den erneuten Lockdown zugesichert, dass Online-Trainingsangebote via Youtube oder ähnlichen Kanälen mit Musiknutzung über den Pauschalvertrag abgegolten sind und keine Zusatzkosten entstehen. Nur wenn die Übertragung auf der Homepage auch danach beibehalten werden soll, ist eine separate Lizensierung über die GEMA erforderlich.

 

Zudem verzichtet die GEMA aufgrund des deutlich geringeren Umfangs der Musiknutzung in Sportvereinen für jeden Monat der angeordneten Schließungen auf 6 Prozent der vertraglich vereinbarten Jahres-Lizenzgebühr. Dieser Betrag wird im Rahmen der Lizenzgebühren für das 1. Halbjahr 2021 verrechnet. 

Zusammenfassung:

  • Für Inhalte mit Musik von Sportvereinen auf Youtube und anderen Plattformen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten
  • Sportvereine, die mit dem DOSB Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen; die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen; über das Prozedere werden die Sportvereine gesondert informiert.
  • Sollten Sportvereine nach Corona das Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach Tarif VR-OD-10 oder der Pauschalvertrag wird erweitert

weitere Infos der GEMA hier

FAQ Corona und GEMA


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