Zudem verzichtet die GEMA aufgrund des deutlich geringeren Umfangs der Musiknutzung in Sportvereinen für jeden Monat der angeordneten Schließungen auf 6 Prozent der vertraglich vereinbarten Jahres-Lizenzgebühr. Dieser Betrag wird im Rahmen der Lizenzgebühren für das 1. Halbjahr 2021 verrechnet.
Zusammenfassung:
- Für Inhalte mit Musik von Sportvereinen auf Youtube und anderen Plattformen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten
- Sportvereine, die mit dem DOSB Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen; die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen; über das Prozedere werden die Sportvereine gesondert informiert.
- Sollten Sportvereine nach Corona das Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
- Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach Tarif VR-OD-10 oder der Pauschalvertrag wird erweitert