Fortbildung "Steuertipps für Sportvereine" am 27. November

Der LSB Thüringen möchte gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Fußballverband alle Schatzmeister der Sportvereine über „Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit - Spenden und Zuordnungen von Aufwendungen“ informieren.

Sportvereine befinden sich, sofern sie öffentliche Förderungen über die Kommune, den Kreis oder das Land bzw. den Landessportbund Thüringen erhalten, in einem komplizierten Spannungsfeld. Auf der einen Seite die Anforderungen, die aus dem Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht resultieren, auf der anderen Seite die sehr komplexen haushaltsrechtlichen Erfordernisse. Beide Seiten werden entgegen mancher Darstellungen von immer weiterführender Komplexität und Kompliziertheit aber auch immer professionelleren Prüfungshandlungen gekennzeichnet. Diese Situation verlangt den zumeist ehrenamtlich geführten Strukturen des Thüringer Sports viel Arbeit und Engagement ab.

Der Landessportbund Thüringen möchte gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Fußballverband alle Schatzmeister der Sportvereine über „Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit - Spenden und Zuordnungen von Aufwendungen“ informieren und lädt die Schatzmeister und Verantwortlichen für Finanzen der Thüringer Sportvereine herzlich zur Fortbildung „Steuertipps für Sportvereine“ am 27. November, 17.30 bis circa 20.30 Uhr in den Multifunktionsraum der Mensa im Regierungsviertel Erfurt,
Werner-Seelenbinder-Straße 5-8, ein.

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