Vielfältiger Schutz der Sportversicherung läuft weiter, keine Rückzahlung möglich

Die aktuelle Corona-Situation ist eine starke Belastung für die Gesellschaft und auch für den Sport. Gemeinsam durch die Krise – entsprechend dieses Mottos handelt die Sportfamilie. Auch die Sportversicherung zeichnet sich durch ihre besondere Risiko- und Solidargemeinschaft aus. Denn auch wenn im Laufe des Jahres 2020 kein Vereinsmitglied oder der jeweilige Verein einen Schaden erlitten hat, funktioniert das System nur, wenn weiterhin Beiträge fließen. Zudem sind Onlinetraining, Individualsport oder Haftpflichtschäden weiterhin abgesichert.

In die Risikogemeinschaft zahlen viele Mitglieder einen fairen Beitrag ein, um aus diesem Gesamtbeitrag die im Laufe des Jahres entstehenden Schäden bewerten und regulieren zu können. Auch vor Covid-19 hat es viele Vereine gegeben, die über Jahre selbst keinen Schaden erfahren haben und dennoch keine Beitragsrückerstattung erwarten durften. Dafür sind andere Vereine Teil der Gemeinschaft, die deutlich höhere Schadenleistungen generieren als sie im Gegenzug Beiträge einzahlen. Die Versicherungsbeiträge werden auch nicht jährlich neu kalkuliert. Der Versicherer beobachtet gemeinsam mit dem Landessportbund Thüringen über Jahre die Entwicklung der Schadenquoten und erörtern, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. 

Dieses Prinzip der Solidargemeinschaft kann auch in der aktuellen Situation durch die Rückzahlung von Vereinsbeiträgen nicht aufgehoben werden. Denn die Vereine und ihre Vereinsmitglieder im Landessportbund sind weiterhin Risiken ausgesetzt, die durch den gebotenen Versicherungsschutz der Sportversicherung abgedeckt werden. Vorstandsmitglieder sind weiterhin aktiv, Bildungsangebote werden genutzt, Übungsleiter organisieren und veranstalten Online-Kurse für die Mitglieder, Mitgliedsbeiträge und Kassenbestände werden verbucht oder es kommt zu rechtlichen Streitfällen im Sinne der Rechtsschutzversicherung. Neben den sportbezogenen Schäden gehen auch Haftpflicht- und Unfallschadenmeldungen aus den sonstigen satzungsgemäßen und damit versicherten Tätigkeiten ein, wie Umbaumaßnahmen an Vereins- und Sportstätten oder Unterhalts- und Pflegearbeiten. Ein wichtiges Thema in dieser Jahreszeit ist die Räum- und Streupflicht, die zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Auch in diesen Bereichen ist nicht jeder Verein gleich stark getroffen.

Zudem sind viele Vereine verstärkt im Internet aktiv, auch um weiterhin für ihre Mitglieder, aber auch für die Gemeinden präsent zu sein. Leider werden hierbei allzu oft Bilder oder geschützte Formate ins Internet gestellt die, -unbedacht- auch zu Urheberrechtsverletzungen führen. Hier haben die Schadenfälle im zweiten Halbjahr 2020 sprunghaft zugenommen. Vereine melden sich vermehrtmit eingegangenen Unterlassungserklärungen und Schadenersatzforderungen der Rechtsinhaber. 

Sicherlich ruht aktuell der organisierte Sportbetrieb. Das führt erkennbar zu weniger Sportunfällen. Aber auch in den Phasen des Lock-Downs gibt es hier keinen Stillstand. Unfälle von Vereinsmitgliedern werden weiterhin gemeldet, Unfallschäden reguliert. Der Unfallversicherungsschutz wurde während der Pandemie bis auf weiteres um das private und häusliche Training erweitert. Dies gilt auch dann, wenn dieses Training nicht vom Verein organisiert oder angeordnet wird. Auch dazu liegen bereits Schadenmeldungen vor. 

Das umfasst der aktuelle zusätzliche Versicherungsschutz:

Die Sportversicherung der Generali Deutschland Versicherung AG unterstützt die Sportler auch in den Zeiten, in dem der Vereinssport in diesem besonderen Maße ruht. Der Unfall-Versicherungsschutz besteht bis auf weiteres für jede individuelle Einzelunternehmung (Einzeltraining), die dem Vereinsmitglied zur Ausübung seiner vereinssportlichen Betätigung (Sportart) bzw. der Aufrechterhaltung der für seine Sportart erforderlichen Fitness dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses Einzeltraining vom Verein geplant und organisiert ist oder ob das Training der Vorbereitung auf einen Wettkampf dient. Diese Regelung umfasst auch Trainingsmaßnahmen im häuslichen Bereich der Vereinsmitglieder, z.B. am Heimtrainer oder während der Teilnahme an Online-Sportkursen der Vereine. 

Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb wieder zulassen. 

Damit das so wichtige System der Sportversicherung für jeden einzelnen Verein fortbestehen kann, ist eine Weiterzahlung der Beiträge notwendig. Aktuell liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, wie sich der reduzierte Sportbetrieb für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt auswirkt. Daher hat sich die Sportversicherung mit den Vertretern des Landessportbund Thüringen darüber verständigt, eine Bewertung vorzunehmen und daraus mögliche Maßnahmen für die Sportversicherung abzuleiten, sobald das Zahlengerüst dazu vorliegt.

Weitere Informationen und Ansprechpartner Opens internal link in current windowhier.

Robbi Braun

Zunehmend mehr Thüringer Vereine bieten ihren Mitgliedern Online-Training an - dabei greift der Schutz der Sportversicherung. Foto: Adobe Stock


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