Neue Corona-Verordnung: Sportbetrieb in Thüringen ruht bis 19. Februar

Aufgrund der weiter hohen Infektionslage in Thüringen bleibt der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 19. Februar untersagt. Dies geht aus der am 26. Januar in Kraft getretenen weiter verschäften Thüringer Sondereindämmungsverordnung hervor. Diese unterscheidet sich in den für den Sport relevanten Inhalten nicht von der vorangegangenen Sondereindämmungsverordnung vom 11. Januar 2021.

Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel. Auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Kaderathleten und Profisportvereinen bleibt erlaubt. 

Sportvereine, die einen organisierten Sportbetrieb durchführen - dazu gehören neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch Aus- und Fortbildungen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (allesamt in der Präsenz) können nach § 11 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 4 des Thüringer Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro belangt werden.

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Der Sportbetrieb in Thüringen ruht weiterhin weitgehend bis mindestens 14. Februar. Foto: AdobeStock


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