Überbrückungshilfe III bis 31. August beantragbar

Die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe III ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Antragsberechtigt sind auch Sportvereine. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der jeweilige Vorjahresmonat.

Die Anträge sind über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu stellen!

Weitere Informationen sowie Links finden Sie im Corona-Special hier.

Die Überbrückungshilfe hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Foto: Adobe Fotostock


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