Bescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH

Mit der 4. Geldwäscherichtlinie hat die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, dafür Sorge zu tragen, dass alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ mittels eines zentralen Registers elektronisch transparent machen müssen. Diese Vorgaben hat Deutschland durch das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) und die Schaffung des Transparenzregisters umgesetzt.

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist gemäß der Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV) mit der Aufgabe betraut, das Transparenzregister zu führen. Das Register ist nicht frei zugänglich und dient insbesondere der Einsichtnahme durch die Strafverfolgungsbehörden. 

Wirtschaftlich Berechtigte einer juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung sind gemäß § 3 GwG die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Gesellschaft steht, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren. 

Da im Verein in der Regel niemand die alleinige Kontrolle ausübt und der Verein auch nicht im Eigentum einer Person steht, so ist der gesetzliche Vertreter des Vereins (Vorstand nach § 26 BGB oder ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB) -fiktiver- wirtschaftlich Berechtigter.  

Da die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (Vorstandsmitglieder mit Name, Geburtsdatum, Wohnort, Vertretungsumfang) gemäß § 19 GwG sich jedoch bereits aus dem Vereinsregister ergeben, ist eine Mitteilung zum Transparenzregister nicht erforderlich (§ 20 Abs. 2 GwG). 

Dennoch besteht eine Gebührenpflicht. Die Gebühr ist zu zahlen unabhängig davon, ob tatsächlich eine Mitteilung an das Transparenzregister erfolgt ist, sie besteht für das Führen des Transparenzregisters insgesamt (§ 24 Abs. 2, 3 GwG).

In einigen alten Bundesländern erhielten Sportvereine ab 2020 Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Gebühr betrug für die Jahre 2017 (1,25 €) und für 2018, 2019 je 2,50 €. Noch zum Ende des Jahres 2020 ist der Jahresbeitrag ab 2020 auf 4,80 € angehoben wurden.

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat Anfang Februar 2021 die ersten Gebührenbescheide an Vereine in Thüringen versandt. Bis dahin waren Thüringer Vereine von Gebührenbescheiden nicht betroffen.   

Die den Vereinen jetzt zugestellten Gebührenbescheide betreffen die Jahre 2018 bis 2020 und weisen den zu zahlenden Betrag in Höhe von 11,52 € incl. MwSt. aus. 

Betreffs der erhobenen Gebühren raten wir den Vereinen diesen Betrag von 11,52 € innerhalb der Zahlungsfrist (3 Wochen) zu zahlen. Einen Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben, räumen wir keinen Erfolg ein. 

Gebührenbefreiung ab 2021 möglich 

Dem DOSB ist es in 2020 gelungen eine Gebührenbefreiung für die gemeinnützigen Vereine zu erwirken.

Eine Befreiung von den Gebühren zum Transparenzregister ist für eingetragene und gemeinnützige Vereine auf Antrag nun möglich. Gemäß § 4 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) kann sich der Verein unter Vorlage seines Vereinsregisterauszuges und des Nachweises der Gemeinnützigkeit (KSt-Freistellungsbescheid) ab 2021 befreien lassen. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich (somit nicht mehr für das Jahr 2020).

Der Antrag auf Befreiung kann nur auf der Homepage der Bundesanzeiger Verlag GmbH gestellt werden (www.transparenzregister.de). Gleichwohl ist auch die Antragstellung über die E-Mail-Adresse Opens window for sending emailgebuehrenbefreiung@transparenzregister.de noch möglich. 

Die Dauer der Gebührenbefreiung richtet sich nach der Gemeinnützigkeitsbescheinigung, die der Verein bei der Antragstellung vorgelegt hat.  

Der DOSB ist mit dem zuständigen Bundesfinanzministerium weiterhin in intensivem Kontakt. Der Landessportbund Thüringen wird gezielt Thüringer Abgeordnete des Bundestages ansprechen und darauf aufmerksam machen, dass dieses Verfahren der Förderung des Ehrenamtes entgegensteht und einen weiteren bürokratischen Aufwand bedeutet.    

Der LSB Thüringen wird auf seiner Homepage fortlaufend aktuell informieren.    

Ansprechpartner im LSB Thüringen:  

Initiates file downloadUpdate und Tipps DOSB

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