Einschränkungen für den Sport in Thüringen bis 31. März verlängert

In Thüringen nichts Neues für den Sport. Die zum 14. März in Kraft getretene Corona-Sondereindämmungsverordnung untersagt weiterhin den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 31. März 2021.

Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel. Auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Bundeskaderathleten und Profisportvereinen bleibt erlaubt.

Die von der Bundesregierung beschlossenen ersten Öffnungsschritte für den Sport ab einer konstanten Inzidenz unter 100 gelten damit nicht für Thüringen, da die Inzidenzwerte im Freistaat (168,2 am 15. März) weiterhin zu hoch sind. Eine Ausnahme besteht unter Umständen für sogenannte Modellregionen. So gibt es in Weimar aufgrund des deutlich niedrigeren Inzidenzwertes (49,06) die Überlegung, ab 22. März Outdoorsport in Gruppen unter Einhaltung des Mindestabstandes wieder zuzulassen. Die finale Entscheidung dazu steht aber noch aus.

Sportvereine, die einen organisierten Sportbetrieb durchführen - dazu gehören neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch Aus- und Fortbildungen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (allesamt in der Präsenz) können nach § 11 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 4 des Thüringer Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro belangt werden.

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