Online-Bildungstipp: „Steuerupdate für Vereine“ am 13. April

Das Jahressteuergesetz 2020 bringt kurzfristige Änderungen und Verbesserungen auch für den Sport mit sich. Um davon zu profitieren, muss man diese kennen. So wurde anderem wurde die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht, ein vereinfachter Spendennachweis ist möglich, die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde angehoben.

Das sind nur einige der Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht zur Unterstützung des Ehrenamtes, die nun von den Verantwortlichen im Sportverein zu beachten sind. Referentin und Steuerberaterin Annette Sachse gibt im Zeitraum von 18:30 bis 20:00 Uhr einen Überblick und informiert zur Anwendung im Verein, um die bestmöglichen Vorteile daraus zu ziehen!

Themen des Online-Workshops: 

•    Erhöhung von Freigrenzen und Freibeträgen
•    Wegfall der zeitnahen Mittelverwendung für kleine Organisationen
•    Neue Zwecke und Zweckbetriebe im Gemeinnützigkeitsrecht
•    Kooperation mit anderen Gemeinnützigen
•    Erleichterungen bei Mittelweiterleitungen an andere Gemeinnützige“

Angesprochen sind unter anderem Übungsleiter C/B sowie Vereinsmanager C/B. Die Fortbildung wird mit zwei Lehreinheiten anerkannt und kostet 10 Euro.

Jetzt zum Online-Workshop anmelden. Foto: Adobe Stock


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