Neue Thüringer Verordnung seit 1. Juli: Kaum Änderungen für den Sport

Die neue Corona-Verordnung, die seit dem 1. Juli in Kraft ist, hat für den Freistaat Thüringen kaum Veränderungen mit sich gebracht. Weiterhin gelten die Inzidenzstufen unter 35, 35-50, 50-100 und über 100. Die damit verbundenen Regelungen sind in den FAQ auf dieser Homepage einsehbar. Erlaubt sind nicht-öffentliche Mitgliederversammlungen mit bis zu 30 (in geschlossenen Räumen) beziehungsweise 70 (an der frischen Luft) Personen. Größere Mitgliederversammlungen müssen beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Auch öffentliche Veranstaltungen mit Zuschauenden sind der zuständigen Gesundheitsbehörde mindestens fünf Tage vorher anzuzeigen.

Die neue Verordnung gilt bis 29. Juli.

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