LSB und ThFV enttäuscht: Aufnahme der Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel vorerst vom Tisch

Der Landessportbund und der Thüringer Feuerwehr-Verband (ThFV) haben sich in den vergangenen Jahren intensiv um die Aufnahme der Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in die Thüringer Verfassung bemüht. Nun hieß es, dass die geplante Reform der Thüringer Landesverfassung nach Uneinigkeit der Regierungsfraktionen und der CDU in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird.

Grund ist ein Streit um die Finanzierung der Kommunen. Da sich die Fraktionen in diesem Punkt nicht einig sind, werden auch alle anderen Themen nicht in die Verfassung aufgenommen. „Die Enttäuschung ist groß, zumal sich die Fraktionen über die Aufnahme des Ehrenamtes als Staatsziel einig gewesen sind“, so LSB-Präsident Prof. Dr. Stefan Hügel, der noch am 5 Juli in einem Schreiben des Landessportbundes Thüringen an die Regierungsfraktionen und die CDU die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Anliegens untermauert hatte.

Mit der Verankerung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung verbindet der LSB das Ziel, dass sich die Wertschätzung in der Gesellschaft erhöht und das Bewusstsein der Politik geschärft wird, um das Ehrenamt durch entsprechende Gesetze zu stärken und dessen Tätigkeit zu erleichtern. „Wir knüpfen unsere Erwartungen auch daran, dass bei allen zukünftigen Gesetzesvorhaben überprüft wird, welche Auswirkungen sie auf das Ehrenamt haben.“ Schon jetzt bremsen gesetzliche Vorgaben, bürokratische Hürden und eine oftmals auf Kurzfristigkeit ausgelegte Förderpraxis Ehrenamtliche in ihrem Wirken aus. Eine Rolle spielt auch die finanzielle Unterstützung der Ehrenamtlichen selbst, etwa durch Aufwandsentschädigungen, Anerkennungshonorare oder steuerliche Erleichterungen.

Die Thüringer Gesellschaft benötigt das Ehrenamt in vielen Bereichen  – dazu zählen freiwillige Tätigkeiten im Rettungssystem ebenso wie im organsierten Sport. Umso wichtiger ist die Wertschätzung dieser freiwilligen unentgeltlichen Tätigkeit. Darin sind sich LSB und Feuerwehr-Verband einig. „Die Kameraden der Feuerwehren hatten große Erwartungen an die Verfassungsänderung geknüpft, diese sind nun mit einem Schlag auf der Zielgeraden zunichtegemacht worden“, so der ThFV-Verbandsvorsitzende Karsten Utterodt enttäuscht. „Wir fordern dringend zu einer Lösung auf, da die bewährten ehrenamtlichen Strukturen zunehmend vor großen Herausforderungen stehen, die nur gesamtgesellschaftlich bewältigt werden können.“ 

„Ohne Leidenschaft wird wohl kein Ehrenamt ausgeübt, daher ist die Schaffung entsprechender Strukturen zur Erleichterung und Unterstützung ihres Wirkens wie etwa steuerliche Vergünstigungen und Entbürokratisierung nur logisch. Allein Bekenntnisse haben keinen Wert“, bekräftigt Prof. Dr. Hügel die notwendige Stärkung. Schon jetzt nimmt die Bereitschaft zur Übernahme eines freiwilligen Engagements ab, die Entwicklung bereitet dem LSB Sorgen. Verstärkt wird die Bedeutung des Problems durch die Corona-Pandemie.

Der LSB und der Thüringer Feuerwehr-Verband hatten am 28. August 2019 eine gemeinsame Erklärung an die Fraktionsvorsitzenden des Thüringer Landtages übergeben mit der Forderung, dass der Schutz und die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in die Thüringer Verfassung aufgenommen werden muss. Es folgte ein Anhörungsverfahren im Verfassungsausschuss des Thüringer Landtages.

Foto: Adobe Stock


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