Land reicht weitere Coronahilfen aus. Förderrichtlinie für Semi-Profisportvereine veröffentlicht

Die Antragsfrist für Coronahilfen für Semi-Profisportvereine hat begonnen. Dies gab das Sportministerium am 19. Juli bekannt. Ab sofort können Thüringer Sportvereine, die mit wenigstens einer Mannschaft in Wettbewerben im Bereich der olympischen, nichtolympischen oder paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten vertreten sind, eine Förderung für das gesamte Kalenderjahr 2021 beantragen. Verbände auf Landesebene, die Wettbewerbe im genannten Bereich ausrichten oder veranstalten, an denen überwiegend semiprofessionelle Sportler teilnehmen, sind ebenfalls förderfähig. Das Budget dieses sogenannten Thüringer Corona-Sondervermögens umfasst aktuell drei Millionen Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Die Anträge nimmt die GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung entgegen.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, wenn diese aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine erhebliche Beeinträchtigung nachweisen können – also Einnahmeausfälle, die zu Liquiditätsengpässen führten.

Sportminister Helmut Holter erklärt: „Das aktuelle Förderprogramm sattelt auf die bereits erfolgten Förderungen auf und begegnet dem Bedarf im Semi-Profi-Bereich für das Jahr 2021. Derzeit bereiten wir gemeinsam mit dem Kulturressort in der Staatskanzlei und dem Sozialministerium ein weiteres Förderprogramm für gemeinnützige Vereine vor, für das in wenigen Tagen ebenfalls Anträge gestellt werden können.“

Der LSB Thüringen begrüßt die Freigabe der Mittel, die bereits seit Februar angekündigt waren. Für diese Förderung – zusätzlich zu den Nothilfen für Profi-Sportvereine - hatte sich der LSB vehement eingesetzt. Nun setzt der LSB auf die schnelle Umsetzung der Beteiligung von Sportvereinen am Programm für gemeinnützige Einrichtungen.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf den Seiten der GFAW zu finden.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport


Unsere Partner