GEMA-Lizenz: Beendigung der Corona-Kulanzregelung gebührenfreie Musiknutzung Homepage

Die Corona-Pandemie hat auch den Sport stark beeinträchtigt. Während Sportanlagen geschlossen blieben und das Training im Verein und der Gruppe nicht möglich war, haben einige Vereine nach Alternativen gesucht und ein entsprechendes Online-Angebot geschaffen. Und bei Online-Kursen nicht zuletzt unter anderem auch Musik im Hintergrund laufen lassen.

Weil viele Musiknutzer über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen waren, hat die GEMA mit Beginn der Pandemie im März 2020 ihre Kunden freiwillig und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt – indem sie z.B. Onlinerechte für Workouts mit Musik und deren Veröffentlichung auf der Vereins-Homepage und auf Social Media Plattformen ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt haben.

Mit sinkenden Inzidenzwerten und fortschreitender Impfung der Bevölkerung gewinnen Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen jetzt konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück – auch im Sport. Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe für Publikum öffnen können, als auch die Mitglieder der GEMA, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt wird.

Vor diesem Hintergrund gab die GEMA nun bekannt, dass sie mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben die bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31. Juli 2021 beenden wird. 

Das heißt, dass  zum 1. August 2021 zum Beispiel das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen GEMA-Tarif VR-OD 10 lizenziert wird und damit gebührenpflichtig ist. Im Rahmen des zwischen der GEMA und dem DOSB abgeschlossenen Pauschalvertrages bleiben jedoch die virtuellen Trainingsangebote mit Musik der Vereine auf Youtube und anderen Plattformen gebührenfrei. Informationen dazu, was das konkret bzw. im Einzelfall bedeutet und welche Online-Tarife davon noch betroffen sind, ist auf der Webseite der GEMA nachzulesen:

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/

Auch Sportvereine mit Online-Angeboten sind von der Beendigung der bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte bei der GEMA betroffen.


Unsere Partner