Corona-Hilfen für Sportvereine: Anträge noch bis 31. Oktober möglich

Noch bis 31. Oktober haben gemeinnützige Organisationen und Semi-Profi-Sportvereine die Möglichkeit, bei finanziellen Notlagen und Existenzbedrohung in Folge der Corona-Pandemie Corona-Finanzhilfen über die GFAW beim Land Thüringen zu beantragen.

 

Corona-Finanzhilfe des Landes für gemeinnützige Organisationen

Die Thüringer Finanzhilfen werden zur Bewältigung oder Minderung von finanziellen Notlagen infolge von Schäden gewährt, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie 2021 entstanden sind. Antragsberechtigt sind auch Thüringer Sportvereine, wenn sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Liquiditätsschwierigkeiten waren.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Es muss eine existenzgefährdende wirtschaftliche Notlage bestehen, die durch die Corona-Krise im Jahr 2021 entstanden ist. Heißt, die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die betriebsnotwendigen Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (bspw. für Mieten, Betriebskosten) zu zahlen.

Diese Finanzierungslücke wird gefördert - nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, Spenden, andere Entgelte).

Nicht möglich ist eine Förderung, wenn ein Antrag beim Sonderfonds für Vereine in Not der Thüringer Ehrenamtsstiftung gestellt wurde oder für den hier maßgeblichen Zeitraum gestellt wird.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Auszug des jeweiligen Eintragungsregisters 
  • Nachweis der Unterschrifts-/Vertretungsberechtigung
  • Glaubhaftmachung des Liquiditätsengpasses durch Vorlage aktueller Ausgabe- und Einnahmeaufstellungen oder Gewinn- und Verlustrechnung über den betreffenden Zeitraum sowie des Jahresabschlusses 2019
  • Nachweise über die infolge der Corona-Pandemie beantragten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen einschließlich Kleinbeihilfen nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

Die Antragstellung ist möglich bis zum 31. Oktober 2021.

Zur Richtlinie und Beantragung

Corona-Hilfe für Thüringer Semi-Profi-Sportvereine

Antragsberechtigt innerhalb des sogenannten Thüringer Corona-Sondervermögens sind Sportvereine bzw. Verbände, wenn diese aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine erhebliche Beeinträchtigung nachweisen können – also Einnahmeausfälle, die zu Liquiditätsengpässen führten.

Ein Antrag kann gestellt werden durch:

  • Sportvereine, die mit wenigstens einer Mannschaft im Bereich der olympischen, nichtolympischen oder paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten bei regulärem Sportbetrieb an einem organisierten sportlichen seriellen Wettbewerb teilnehmen, bei dem überwiegend semiprofessionelle Sportler teilnehmen und
  • Verbände auf Landesebene, die bei regulärem Sportbetrieb wenigstens einen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten, an dem überwiegend semiprofessionelle Sportler teilnehmen

Die Antragstellung ist möglich bis zum 31. Oktober 2021.

Einzureichende Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Vollmacht oder ein anderer Nachweis der Vertretungsberechtigung des Sportvereins/des Unternehmens
  • Kopie/Foto des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Satzung des Vereins, Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • zuletzt beschlossener Haushalts- oder Wirtschaftsplan
  • Angaben über Einnahmeausfälle und des daraus resultierenden Liquiditätsengpasses
  • Glaubhaftmachung, dass die Nichtdurchführung von Veranstaltungen etc. auf staatlichen Maßnahmen beruht
  • Angabe, welche anderen Corona-Hilfen beantragt wurden und werden
  • bei Sportvereinen/Unternehmen: Nachweis der Teilnahme an einem semiprofessionellem Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen oder paralympischen Individual- und Mannschaftssportart bzw. Glaubhaftmachung, dass die Teilnahme bei regulärem Sportbetrieb erfolgt wäre
  • bei Verbänden auf Landesebene: Nachweis der anberaumten Veranstaltung durch Vorlage des Wettkampfkalenders

Zur Richtlinie und Beantragung

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