Antragsverfahren für Kooperationen KITA-Schule-Sportverein bis 17. Dezember verlängert

Das veränderte Antragsverfahren im Rahmen der Koopeationen KITA-Schule-Sportverein ist bis 17. Dezember verlängert worden. Ursprünglich waren Beantragungen nur bis 30. November möglich. Aufgrund verschiedener Umstände wie einer technischen Störung am letzten Antragstag und den Einschränkungen der Corona-Pandemie mit zeitweisen Schließungen von Einrichtungen hat sich das LSB-Präsidium zur Verlängerung entschieden. Bisher sind bereits über 1.000 Anträge eingegangen, was in Zeiten der Pandemie einem tollen Stand entspricht.

Kooperationsanträge können Sportvereine nur noch über das Vereinsportal „unser-sportverein.net“ stellen. Aus diesem generiert sich der Kooperationsvertrag, der ausgedruckt werden muss. Die aus dem Portal generierten Kooperationsverträge müssen bis Ende des Jahres unterschrieben beim jeweils zuständigen Kreis- und Stadtsportbund eingegangen sein. Die bisher bekannten Antragsformulare über die LSB-Homepage können nicht mehr verwendet werden.

Für Kooperationen von Sportvereinen mit Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen,  Gesamtschulen und Förderzentren gibt es 300 Euro je Kooperation. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Regelschulen, Gymnasien beziehungsweise berufsbildenden Schulen werden mit 150 Euro gefördert.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, Kooperationen auch über das Budget der jeweiligen Schulen abzurechnen. Die beiden Förderungen über das Schulbudget beziehungsweise über die Kooperation KITA-Schule-Sportverein schließen sich jedoch gegenseitig aus. Informationen dazu können die jeweiligen kooperierenden Schulen oder LSB-Referentin Anette Weidensee telefonisch unter 0361 34054-36 oder per E-Mail an a.weidensee@lsb-thueringen.de geben.

Erklärvideo zur Beantragung

Foto: Adobe Stock


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