Befreiung von Testpflicht für vollständig immunisierte Personen gilt auch im Sport

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2021 hat Gesundheitsministerin Heike Werner darüber informiert, dass vollständig immunisierte Personen im Rahmen der 2G Plus-Zugangsbeschränkung von der Testverpflichtung befreit sind. Nach Rücksprache mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gilt dies auch für den organisierten Sport – auch wenn die aktuell geltende Allgemeinverfügung für den Sportbetrieb diese Neuerung noch nicht beinhaltet.

Als vollständig immunisiert gelten:

  • Personen, bei denen die letzte für eine Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
  • geimpfte Personen die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Boosterimpfung“)
  • genesene Personen

Bisher galt eine Testpflicht, also 2G+ per Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen.

Schreiben Gesundheitsministerin


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