Bundesliga-Volleyballerinnen des VfB Suhl klagen gegen Zuschauerverbot

Das Oberverwaltungsgericht Weimar entschied am 12. Januar 2022, dass in Thüringen Zuschauer bei Sportveranstaltungen weiterhin verboten bleiben. Die Bundesliga-Volleyballerinnen des VfB Suhl hatten gegen den Ausschluss geklagt.

Laut der Thüringer Infektionsschutz-Verordnung, gültig seit dem 20. Dezember 2021, sind Zuschauer im Sport generell untersagt (vorerst bis zum 24. Januar). Dies ist in anderen Bundesländern nicht so, zudem sind auch im Freistaat bei anderen öffentlichen Veranstaltungen (u. a. Konzerte) drinnen 500, draußen 1.000 Leute erlaubt.

In seinem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht in Weimar den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung abgelehnt. In ihrer Begründung führten die Richter aus, dass es im Kampf gegen die Pandemie weiterhin angemessen sei, Zuschauer auszuschließen und es diese Regelung insbesondere mit Blick auf die Omikron-Variante benötige. Ein Zuschauerverbot verhindere unmittelbare Kontakte und die Übertragung des Virus durch Tröpfchen und Aerosole.

Auch der LSB Thüringen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes verfolgt. Die Rechtsklarheit ist wichtig. Allerdings ist auch klar, dass es bei einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz keine vertiefte rechtliche Prüfung erfolgt, das Gericht auch immer wieder den großen Ermessensspielraum des Gesetzgebers betont und die Pandemiesituation zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses als Bezugspunkt betrachtet werden muss.

Priorität hat für den LSB in jedem Fall, dass das Sporttreiben in den Vereinen unter den entsprechenden Hygienebedingungen soweit wie möglich aufrechterhalten bleibt. Das Verbot der Teilnahme von Zuschauern für die Innenräume im Sinne der Pandemiebekämpfung muss aber eine zeitlich befristete vertretbare Maßnahme sein – unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens. Es darf kein Dauerzustand werden. Auch gilt es eine Ungleichbehandlung gegenüber der Verfahrensweise in anderen Bundesländern zu verhindern. Im Sinne des Sports schmerzt die gerichtliche Bestätigung des Zuschauerverbotes sehr, der LSB spricht sich daher für eine ständige Neueinschätzung der erforderlichen Einschränkungen aus.

Quelle: LSB/ VfB Suhl

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Die Antenne Thüringen Volleyball-Arena in der Suhler Wolfsgrube bleibt weiterhin leer - Zuschauer sind nicht erlaubt. Foto: Imago Images/ Beautiful Sports


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