LSB hofft auf Neubewertung der aktuellen Lage durch die Politik

Enttäuscht reagiert der Landessportbund Thüringen (LSB) auf die Verlängerung der bis 24. Januar gültigen Corona-Sonderverordnung um zwei Wochen bis voraussichtlich 6. Februar. Damit steht fest, dass es für den Sportbetrieb weiterhin strenge Vorgaben gibt. Mit der Verlängerung verbunden ist, dass Schwimmhallen weiterhin für den organisierten Sportbetrieb für Personen ab 18 Jahre mit Ausnahme des Reha-Sports geschlossen bleiben. Auch Sportveranstaltungen müssen im Freistaat weiterhin gänzlich ohne Zuschauende stattfinden.

„Die Schwimmhallen weiterhin geschlossen zu halten entspricht nach unserer Auffassung einem nicht hinnehmbarem generellen Verbot für den Schwimmsport im Verein. Die Angebote von Schwimm- und Wassersportvereinen sind lebensrettend. Die Einschränkung des Schwimmsports hat fatale Folgen auf die Schwimmfähigkeit von Kindern außerhalb des Schwimmunterrichts in Schulen und Vereinen sowie auf die Durchführung von regelmäßigem Training und Ausbildung der DLRG und ihrer volljährigen Rettungsschwimmer“, sagt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel und drängt darauf, dass die Verbote aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen in Thüringen dringend neu erörtert werden.

„Grundsätzlich tragen wir Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vollumfänglich mit. Angesichts der hohen Infektionszahlen im November 2021 in Thüringen war deshalb die Schließung der Schwimmhallen eine vertretbare Entscheidung. Auch den Ausschluss von Zuschauenden aufgrund der unsicheren Infektions-Situation über den Jahreswechsel haben wir mitgetragen. Nun sind die Zahlen aber deutlich gesunken und eine Schließung der Schwimmhallen sowie ein generelles Verbot von Zuschauenden deshalb aus unserer Sicht nicht mehr verhältnismäßig“, ergänzt Zirkel.

Dem LSB liegen drei Ausarbeitungen vor, in denen die daran beteiligten Wissenschaftler zu dem Ergebnis kommen, dass Hallen- bzw. Schwimmbäder zu den Einrichtungen gehören, die ein geringes Ansteckungsrisiko vorweisen. Der Luftraum ist eher groß im Verhältnis zu dem im Wasser befindlichen Personen und man kann auch nicht pauschal von einer schlechten Lüftungssituation ausgehen. Auch der Aerosolausstoß beim Schwimmen stellt kein erhöhtes Risiko dar, da gerade in der feuchten Luft ein schnelles Absinken der Aerosole durch Wasseraufnahme erfolgt. Zudem hat Chlor im Wasser und an der Wasseroberfläche eine Schutzwirkung. Am Beckenrand, insbesondere aber in den Zu- und Abgängen sowie in den Umkleiden können Masken getragen und Abstandsregeln eingehalten werden - so wie in und auf den übrigen Sport­anlagen auch. „Die Sportvereine halten diese allgemeinen Hygienemaßnahmen sehr verantwortungsbewusst ein und integrieren diese seit Pandemiebeginn als festen Bestandteil in ihre Hygienekonzepte“, weiß Zirkel.

Das Thüringer Gesundheitsministeriums (TMASGFF) beruft sich dagegen auf fachliche Einschätzungen, die das momentane Verbot begründen. Angeblich fänden Infektionen in Schwimmhallen und Thermen schneller statt, da sich Aerosole in warmen und feuchten sowie schlecht belüfteten Räumen sehr gut ausbreiten würden. In Schwimmhallen sei vergleichsweise wenig Luftdurchzug, beim Schwimmen würden durch die körperliche Anstrengung mehr Aerosole ausgestoßen und darüber hinaus sei das Tragen von Masken nicht möglich.

Die Thüringer Schwimm- und Wassersportverbände haben eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen in dem Bestreben, dass dieses strenge Verbot seitens des Landes dringend neu zu erörtern bzw. in einer geänderten Infektionsschutzverordnung anzupassen ist. Die Interessengemeinschaft wird vom LSB Thüringen unterstützt. Am 12. Januar wurde unter der Überschrift „Zukunft des Schwimm- und Wassersports in Thüringen“ ein gemeinsames Schreiben an die Landespolitik versandt mit dem Ziel eine schnellstmögliche Aufhebung der generellen Schließung im Sinne des Vereinssports (Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs für volljährige Schwimmsportler) zu erreichen. Mit der Verlängerung der Corona-Sonderverordnung um zwei Wochen hat sich diese Hoffnung jedoch zunächst genauso zerschlagen wie eine Rückkehr von Zuschauenden auf Sportplätze und in Turnhallen. „Während andere Bundesländer mit höheren Infektionszahlen wieder Zuschauende unter Sicherheitsvorkehrungen wie der 2G+-Regel erlauben, müssen die Sportplätze und Turnhallen in Thüringen weiterhin komplett leer bleiben“, äußert Zirkel sein Unverständnis über die Ungleichbehandlung sowie über die Verlängerung der Verordnung ohne die Berücksichtigung der aktuellen Inzidenzen in Thüringen.

Foto: AdobeStock


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